Recht am eigenen Bild: Unterschied zwischen den Versionen

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'''4. Relative Personen der Zeitgeschichte'''
'''4. Relative Personen der Zeitgeschichte'''
Manchmal geraten Menschen in Zusammenhang mit einem herausragenden Ereignis in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Beispielsweise bei einer spektakulären Rettungsaktion. Eine Abbildung dieser Personen ist aber immer nur im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Ereignis statthaft. Bei einer lange danch liegenden späteren Verwendung ist wieder die Einwilligung der Personen einzuholen.
Manchmal geraten Menschen in Zusammenhang mit einem herausragenden Ereignis in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Beispielsweise bei einer spektakulären Rettungsaktion. Eine Abbildung dieser Personen ist aber immer nur im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Ereignis statthaft. Bei einer lange danach liegenden späteren Verwendung ist wieder die Einwilligung der Personen einzuholen.


'''5. Menschen als "Beiwerk" einer Landschaft oder Stadtansicht'''
'''5. Menschen als "Beiwerk" einer Landschaft oder Stadtansicht'''