Recht am eigenen Bild: Unterschied zwischen den Versionen

K
Prüfung Bearbeitungsmöglichkeit
(Aktualisierung)
K (Prüfung Bearbeitungsmöglichkeit)
Zeile 60: Zeile 60:
== Wann dürfen Bilder von Personen veröffentlicht werden? ==
== Wann dürfen Bilder von Personen veröffentlicht werden? ==


# '''Einwilligung'''<br/>Die [[Einwilligung]] der abgebildeten Person muss sich gerade auf den geplanten Verwendungszweck beziehen. Eine Einwilligung liegt z.B. dann nicht vor, wenn ein Journalist einen Gastwirt mit dem Versprechen, einen positiven Artikel über sein Lokal zu veröffentlichen zur Zustimmung bewegt, dann aber anschliessend einen bösen Veriss über die Gaststätte schreibt.
# '''Einwilligung'''<br/>Die [[Einwilligung]] der abgebildeten Person muss sich gerade auf den geplanten Verwendungszweck beziehen. Eine Einwilligung liegt z.B. dann nicht vor, wenn ein Journalist einen Gastwirt mit dem Versprechen, einen positiven Artikel über sein Lokal zu veröffentlichen zur Zustimmung bewegt, dann aber anschließend einen bösen Verriss über die Gaststätte schreibt.
# '''Honorierung des Abgebildeten'''<br/>Von einer Einwilligung ist in der Regel auch dann auszugehen, wenn die abgebildete Person hierfür ein Honorar erhält (Beispiel: Fotomodelle). Auch hier kommt es aber darauf an, dass sich die Veröffentlichung im Rahmen der getroffenen Absprachen bewegt für die die Vergütung gezahlt wird.
# '''Honorierung des Abgebildeten'''<br/>Von einer Einwilligung ist in der Regel auch dann auszugehen, wenn die abgebildete Person hierfür ein Honorar erhält (Beispiel: Fotomodelle). Auch hier kommt es aber darauf an, dass sich die Veröffentlichung im Rahmen der getroffenen Absprachen bewegt für die die Vergütung gezahlt wird.
# '''Absolute Personen der Zeitgeschichte'''<br/>Hierbei handelt es sich um herausragende Persönlichkeiten, die auf Grund ihrer Stellung ständig im Licht der Öffentlichkeit stehen. Beispiele hierfür sind Politiker, Stars aus den Bereichen Sport, Showbusiness, Film, etc. Grenzen der Veröffentlichungsbefugnis bestehen aber auch hier. So ist ein Mißbrauch solcher Fotos zu Werbezwecken nicht durch das KunstUrhG gedeckt. Das öffentliche Informationsinteresse endet auch im geschützten persönlichen Lebensbereich der Betroffenen.
# '''Absolute Personen der Zeitgeschichte'''<br/>Hierbei handelt es sich um herausragende Persönlichkeiten, die auf Grund ihrer Stellung ständig im Licht der Öffentlichkeit stehen. Beispiele hierfür sind Politiker, Stars aus den Bereichen Sport, Showbusiness, Film, etc. Grenzen der Veröffentlichungsbefugnis bestehen aber auch hier. So ist ein Mißbrauch solcher Fotos zu Werbezwecken nicht durch das KunstUrhG gedeckt. Das öffentliche Informationsinteresse endet auch im geschützten persönlichen Lebensbereich der Betroffenen.
Zeile 66: Zeile 66:
# '''Menschen als "Beiwerk" einer Landschaft oder Stadtansicht'''<br/>Hier steht die Landschaft oder Stadtansicht im Vordergrund, das Bild wird nicht vordergründig von einer Person geprägt.
# '''Menschen als "Beiwerk" einer Landschaft oder Stadtansicht'''<br/>Hier steht die Landschaft oder Stadtansicht im Vordergrund, das Bild wird nicht vordergründig von einer Person geprägt.
# '''Höheres Interesse der Kunst'''
# '''Höheres Interesse der Kunst'''
# '''Öffentliche Versammlungen und Aufzüge'''<br/>Hierbei geht es um Brauchtumsfeste (Schützenumzug, Karneval, relgiöse Prozessionen, etc.), um poltische Veranstaltungen (z.B. Maikundgebung, Demonstrationen) sowie um kulturelle Ereignisse in der Öffentlichkeit (Straßenfest). Dabei muss die abgebildete Person als Teilnehmer der Veranstaltung erkennbar und ihr zuzuordnen sein. Einzelportraits, die nur bei Gelegenheit der Versammlung angefertigt wurden, fallen nicht hierunter.
# '''Öffentliche Versammlungen und Aufzüge'''<br/>Hierbei geht es um Brauchtumsfeste (Schützenumzug, Karneval, religiöse Prozessionen, etc.), um politische Veranstaltungen (z.B. Maikundgebung, Demonstrationen) sowie um kulturelle Ereignisse in der Öffentlichkeit (Straßenfest). Dabei muss die abgebildete Person als Teilnehmer der Veranstaltung erkennbar und ihr zuzuordnen sein. Einzelportraits, die nur bei Gelegenheit der Versammlung angefertigt wurden, fallen nicht hierunter.




2.817

Bearbeitungen