Recht am eigenen Bild: Unterschied zwischen den Versionen
Recht am eigenen Bild (Quelltext anzeigen)
Version vom 24. Dezember 2010, 13:02 Uhr
, 24. Dezember 2010→Wann dürfen Bilder von Personen veröffentlicht werden?
Zeile 79: | Zeile 79: | ||
'''7. Öffentliche Versammlungen und Aufzüge''' | '''7. Öffentliche Versammlungen und Aufzüge''' | ||
Hierbei geht | Hierbei geht es um Brauchtumsfeste (Schützenumzug, Karneval, relgiöse Prozessionen, etc.), um poltische Veranstaltungen (z.B. Maikundgebung, Demonstrationen) sowie um kulturelle Ereignisse in der Öffentlichkeit (Straßenfest). Dabei muss die abgebildete Person als Teilnehmer der Veranstaltung erkennbar und ihr zuzuordnen sein. Einzelportraits, die nur bei Gelegenheit der Versammlung angefertigt wurden, fallen nicht hierunter. | ||
== Was ist mit Veröffentlichungen im Internet? == | == Was ist mit Veröffentlichungen im Internet? == |