Personenbezogene Daten: Unterschied zwischen den Versionen

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''Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "personenbezogene Daten" alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ("betroffene Person"); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.''
''Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "personenbezogene Daten" alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ("betroffene Person"); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.''


Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt über [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html §3 ] Absatz 1 BDSG, wonach personenbezogene Daten alle Angaben  
Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt über [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html § 3] Absatz 1 BDSG, wonach personenbezogene Daten alle Angaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person sind.
über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person sind.


Als natürliche Person ist jeder Mensch zu verstehen.  
Als natürliche Person ist jeder Mensch zu verstehen.  

Version vom 4. November 2010, 10:51 Uhr

Artikel 2 Ziffer a der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr lautet:

Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "personenbezogene Daten" alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ("betroffene Person"); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.

Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt über § 3 Absatz 1 BDSG, wonach personenbezogene Daten alle Angaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person sind.

Als natürliche Person ist jeder Mensch zu verstehen. Das Gegenteil bilden juristische Personen. Unter juristischen Personen sind rechtliche Subjekte zu verstehen die keine Menschen sind wie etwa Aktiengesellschaften, GmbHs u.ä.

Bestimmt ist eine Person, wenn aus den Angaben auf einen einzelnen Menschen geschlossen werden kann. Dies ist meist bei Angaben der Fall, bei welchen der Name des Betroffenen konkret mit genannt ist.

Bestimmbar ist eine Person, wenn über zusätzliche Angaben ein Bezug zur Person herstellbar ist. Etwa bei Kontonummern, Personalausweisnummer oder KFZ-Kennzeichen. Zu diesen Angaben existieren Verzeichnisse die auf die konkrete Person schließen lassen. Strittig ist inwieweit man von Bestimmbarkeit spricht wenn kein Zugang zu den Verzeichnissen besteht welche die Bestimmbarkeit ermöglichen.


Beispiele für personenbezogene Daten

  1. Klaus Meier hat blaue Augen.
  2. Erika Mustermann besitzt einen VW Golf.
  3. Der erste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland war gebürtiger Kölner.


Im ersten Beispiel wird die Angabe hat blaue Augen der Person Klaus Meier zugeordnet. Die Angabe "hat blaue Augen" wird dadurch zu einem personenbezogenen Datum. (Im Regelfall wird die Gesamtinformation "Klaus Meier hat blaue Augen" als personenbezogenes Datum angesehen.)

Im zweiten Beispiel ist "besitzt einen VW Golf" das personenbezogene Datum. Ein personenbezogenes Datum muss nicht zwangsläufig ein körperliches Merkmal der Person sein. Es genügt ein Bezug zwischen der Person und einer Sache, einer anderen Person, einem Ereignis, einem Sachverhalt.

Im dritten Beispiel ist die Person, auf die sich die Angabe gebürtiger Kölner bezieht, zwar nicht namentlich genannt. Sie ist jedoch bestimmbar, da allgemein bekannt ist (oder leicht herausgefunden werden kann), dass Konrad Adenauer der erste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland war.