Personenbezogene Daten: Unterschied zwischen den Versionen

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Artikel 2 Ziffer a der [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:DE:NOT Richtlinie 95/46/EG] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr lautet:
Artikel 2 Ziffer a der [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:DE:NOT Richtlinie 95/46/EG] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr lautet:


''Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "personenbezogene Daten" alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ("betroffene Person"); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.''  
''Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "personenbezogene Daten" alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ("betroffene Person"); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.''


Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt über [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html §3 Absatz 1] BDSG, wonach personenbezogene Daten alle Angaben  
Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt über [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html §3 Absatz 1] BDSG, wonach personenbezogene Daten alle Angaben  
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Als natürliche Person ist jeder Mensch zu verstehen.  
Als natürliche Person ist jeder Mensch zu verstehen.  
Das Gegenteil bilden juristische Personen. Unter juristischen Personen sind rechtliche Subjekte zu verstehen die keine Menschen
Das Gegenteil bilden juristische Personen. Unter juristischen Personen sind rechtliche Subjekte zu verstehen die keine Menschen
sind wie etwa Aktiengesellschafte, GmbHs u.ä.
sind wie etwa Aktiengesellschaften, GmbHs u.ä.


'''Bestimmt''' ist eine Person, wenn aus den Angaben auf einen einzelnen Menschen geschlossen werden kann. Dies ist meist bei Angaben der Fall, bei welchen der Name des Betroffenen konkret mit genannt ist.
'''Bestimmt''' ist eine Person, wenn aus den Angaben auf einen einzelnen Menschen geschlossen werden kann. Dies ist meist bei Angaben der Fall, bei welchen der Name des Betroffenen konkret mit genannt ist.
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