Personenbezogene Daten: Unterschied zwischen den Versionen

Ableitung aus der EU-Richtlinie und Ergänzung von Beispielen
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(Ableitung aus der EU-Richtlinie und Ergänzung von Beispielen)
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Gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html §3 Absatz 1] BDSG sind personenbezogene Daten alle Angaben  
Artikel 2 Ziffer a der [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:DE:NOT Richtlinie 95/46/EG] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr lautet:
über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.
 
''Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "personenbezogene Daten" alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ("betroffene Person"); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.''
 
Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt über [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html §3 Absatz 1] BDSG, wonach personenbezogene Daten alle Angaben  
über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person sind.


Als natürliche Person ist jeder Mensch zu verstehen.  
Als natürliche Person ist jeder Mensch zu verstehen.  
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konkrete Person schließen lassen.
konkrete Person schließen lassen.
Strittig ist inwieweit man von  Bestimmbarkeit spricht wenn kein Zugang zu den Verzeichnissen besteht welche die Bestimmbarkeit ermöglichen.
Strittig ist inwieweit man von  Bestimmbarkeit spricht wenn kein Zugang zu den Verzeichnissen besteht welche die Bestimmbarkeit ermöglichen.
'''Beispiele''' für personenbezogene Daten:
Klaus Meier hat blaue Augen.
Erika Mustermann besitzt einen VW Golf.
Der erste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland war gebürtiger Kölner.
Im ersten Beispiel wird die Angabe hat blaue Augen der Person Klaus Meier zugeordnet.
Die Angabe "hat blaue Augen" wird dadurch zu einem personenbezogenen Datum. (Im Regelfall wird die Gesamtinformation "Klaus Meier hat blaue Augen" als personenbezogenes Datum angesehen.)
Im zweiten Beispiel ist "besitzt einen VW Golf" das personenbezogene Datum. Ein personenbezogenes Datum muss nicht zwangsläufig ein körperliches Merkmal der Person sein. Es genügt ein Bezug zwischen der Person und einer Sache, einer anderen Person, einem Ereignis, einem Sachverhalt.
Im dritten Beispiel ist die Person, auf die sich die Angabe gebürtiger Kölner bezieht, zwar nicht namentlich genannt. Sie ist jedoch bestimmbar, da allgemein bekannt ist (oder leicht herausgefunden wwerden kann), dass Konrad Adenauer der erste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland war.
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