Liste von Verarbeitungsvorgängen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Listen der deutschen Aufsichtsbehörden ==
== Listen der deutschen Aufsichtsbehörden ==
Die Listen sind sämtlich noch ''Entwürfe'', da das notwendige Koheränzverfahren nach Art. 35 Abs. 6 DSGVO noch läuft.
Die Listen sind vorläufigen Charakters, da das notwendige Koheränzverfahren nach Art. 35 Abs. 6 DSGVO noch nicht abgeschlossen ist.
* BfDI: [https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Datenschutz/Liste_Verarbeitungsvorgaenge.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ''Liste von Verarbeitungsvorgängen gemäß Artikel 35 Abs. 4 DSGVO'']
* BfDI: [https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Datenschutz/Liste_Verarbeitungsvorgaenge.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ''Liste von Verarbeitungsvorgängen gemäß Artikel 35 Abs. 4 DSGVO'']
* Bundesländer
* Bundesländer

Version vom 26. Juli 2018, 12:00 Uhr

Nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO veröffentlichen die Datenschutzbehörden eine Liste von Verarbeitungsvorgängen ("Blacklist"), für die in jedem Fall eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist.

Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe

Vom Europäischen Datenschutzausschuss übernommen wurden die Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und Beantwortung der Frage, ob eine Verarbeitung im Sinne der Verordnung 2016/679 „wahrscheinlich ein hohes Risiko mit sich bringt“, WP 248 rev.01 vom 4. April 2017

Listen der deutschen Aufsichtsbehörden

Die Listen sind vorläufigen Charakters, da das notwendige Koheränzverfahren nach Art. 35 Abs. 6 DSGVO noch nicht abgeschlossen ist.