Liste von Verarbeitungsvorgängen

Nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO veröffentlichen die Datenschutzbehörden eine Liste von Verarbeitungsvorgängen ("Blacklist"), für die in jedem Fall eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erforderlich ist.

Datenschutzgruppe nach Artikel 29

Deutsche Listen nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO