Liste von Verarbeitungsvorgängen

Aus Datenschutz-Wiki
Version vom 30. Mai 2018, 09:23 Uhr von Hofmann (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO veröffentlichen die Datenschutzbehörden eine Liste von Verarbeitungsvorgängen ("Blacklist"), für die in jedem Fa…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO veröffentlichen die Datenschutzbehörden eine Liste von Verarbeitungsvorgängen ("Blacklist"), für die in jedem Fall eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erforderlich ist.

Deutsche Listen nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO