Liste von Verarbeitungsvorgängen

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Nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO veröffentlichen die Datenschutzbehörden eine Liste von Verarbeitungsvorgängen ("Blacklist"), für die in jedem Fall eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erforderlich ist.

Datenschutzgruppe nach Artikel 29

Deutsche Listen nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO

Die Listen sind sämtlich noch Entwürfe, da das notwendige Koheränzverfahren nach Art. 35 Abs. 6 DSGVO noch läuft.