Liste von Verarbeitungsvorgängen: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Teclador verschob die Seite DSGVO:Art. 35:Abs. 4:Liste von Verarbeitungsvorgängen nach Liste von Verarbeitungsvorgängen, ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen: Namensraum "DSGVO" bitte nur für Gesetzestexte nutzen, Seiten zum Thema können…)
(kein Unterschied)

Version vom 10. Juni 2018, 14:24 Uhr

Nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO veröffentlichen die Datenschutzbehörden eine Liste von Verarbeitungsvorgängen ("Blacklist"), für die in jedem Fall eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erforderlich ist.

Datenschutzgruppe nach Artikel 29

Deutsche Listen nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO

Die Listen sind sämtlich noch Entwürfe, da das notwendige Koheränzverfahren nach Art. 35 Abs. 6 DSGVO noch läuft.