Liste von Verarbeitungsvorgängen: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach [[DSGVO:Art 35|Art. 35 Abs. 4 DSGVO]] veröffentlichen die Datenschutzbehörden eine Liste von Verarbeitungsvorgängen ("Blacklist"), für die in jedem Fall eine [[Datenschutzfolgeabschätzung]] (DSFA) erforderlich ist.
Nach [[DSGVO:Art 35|Art. 35 Abs. 4 DSGVO]] veröffentlichen die Datenschutzbehörden eine Liste von Verarbeitungsvorgängen ("Blacklist"), für die in jedem Fall eine [[Datenschutz-Folgenabschätzung]] (DSFA) erforderlich ist.


== Datenschutzgruppe nach [[DSGVO:Art 29|Artikel 29]] ==
== Leitlinien der [[Artikel-29-Datenschutzgruppe]] ==
* [https://www.datenschutz-berlin.de/pdf/datenschutzfolgeabschaetzung/wp248_rev.01_de.pdf ''Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und Beantwortung der Frage, ob eine Verarbeitung im Sinne der Verordnung 2016/679 „wahrscheinlich ein hohes Risiko mit sich bringt“''] (WP 248 Rev. 01 vom 4. April 2017)
Vom Europäischen Datenschutzausschuss übernommen wurden die ''Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und Beantwortung der Frage, ob eine Verarbeitung im Sinne der Verordnung 2016/679 „wahrscheinlich ein hohes Risiko mit sich bringt“'', [http://ec.europa.eu/newsroom/article29/item-detail.cfm?item_id=611236 WP 248 rev.01 vom 4. April 2017]


== Deutsche Listen nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO ==
== Listen der deutschen Aufsichtsbehörden ==
Die Listen sind sämtlich noch ''Entwürfe'', da das notwendige Koheränzverfahren nach Art. 35 Abs. 6 DSGVO noch läuft.
Die Listen sind sämtlich noch ''Entwürfe'', da das notwendige Koheränzverfahren nach Art. 35 Abs. 6 DSGVO noch läuft.
* BfDI: [https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Datenschutz/Liste_Verarbeitungsvorgaenge.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ''Liste von Verarbeitungsvorgängen gemäß Artikel 35 Abs. 4 DSGVO'']
* BfDI: [https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Datenschutz/Liste_Verarbeitungsvorgaenge.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ''Liste von Verarbeitungsvorgängen gemäß Artikel 35 Abs. 4 DSGVO'']

Version vom 10. Juni 2018, 15:39 Uhr

Nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO veröffentlichen die Datenschutzbehörden eine Liste von Verarbeitungsvorgängen ("Blacklist"), für die in jedem Fall eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist.

Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe

Vom Europäischen Datenschutzausschuss übernommen wurden die Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und Beantwortung der Frage, ob eine Verarbeitung im Sinne der Verordnung 2016/679 „wahrscheinlich ein hohes Risiko mit sich bringt“, WP 248 rev.01 vom 4. April 2017

Listen der deutschen Aufsichtsbehörden

Die Listen sind sämtlich noch Entwürfe, da das notwendige Koheränzverfahren nach Art. 35 Abs. 6 DSGVO noch läuft.