Liste von Verarbeitungsvorgängen

Aus Datenschutz-Wiki
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Nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO veröffentlichen die Datenschutzbehörden eine Liste von Verarbeitungsvorgängen ("Blacklist"), für die in jedem Fall eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist.

Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe

Vom Europäischen Datenschutzausschuss übernommen wurden die Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und Beantwortung der Frage, ob eine Verarbeitung im Sinne der Verordnung 2016/679 „wahrscheinlich ein hohes Risiko mit sich bringt“, WP 248 rev.01 vom 4. April 2017

Listen der deutschen Aufsichtsbehörden

Die Listen sind vorläufigen Charakters, da das notwendige Koheränzverfahren nach Art. 35 Abs. 6 DSGVO noch nicht abgeschlossen ist.