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K (→Interessenkonflikte des nebenamtlichen Datenschutzbeauftragten: Überschrift, Links zu LfDs und ASBs ergänzt) |
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==Hinweise des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit== | ==Hinweise des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit== | ||
Insbesondere darf der Beauftragte als Datenschutzbeauftragter mit Kontrollfunktionen nicht in die Situation kommen, dass er sich selbst kontrollieren muss. Interessenkonflikte können insbesondere dann auftreten, wenn der Datenschutzbeauftragte gleichzeitig Aufgaben in den Bereichen | Insbesondere darf der Beauftragte als Datenschutzbeauftragter mit Kontrollfunktionen nicht in die Situation kommen, dass er sich selbst kontrollieren muss. Interessenkonflikte können insbesondere dann auftreten, wenn der Datenschutzbeauftragte gleichzeitig Aufgaben in den Bereichen | ||
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==Hinweise der Landesdatenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörden== | ==Hinweise der [[LfD|Landesdatenschutzbeauftragten]] und [[ASB|Aufsichtsbehörden]]== | ||
Interessenkonflikte behördlicher Datenschutzbeauftragter mit anderen dienstlichen Aufgaben und nebenamtlicher Datenschutzbeauftragter nicht-öffentlicher Stellen | Interessenkonflikte behördlicher Datenschutzbeauftragter mit anderen dienstlichen Aufgaben und nebenamtlicher Datenschutzbeauftragter nicht-öffentlicher Stellen | ||
===Baden-Württemberg=== | ===Baden-Württemberg=== | ||
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<br/> | <br/> | ||
Interessenkonflikte insbesondere durch Entscheidungsbefugnis über die Einführung, Anwendung, Änderung oder Erweiterung der automatisierten Datenverarbeitung | Interessenkonflikte insbesondere durch Entscheidungsbefugnis über die Einführung, Anwendung, Änderung oder Erweiterung der automatisierten Datenverarbeitung | ||
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Nicht geeignet | Nicht geeignet | ||
* Leiter und Beschäftigte des Organisationsamtes | * Leiter und Beschäftigte des Organisationsamtes |