Dritte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Datenschutz-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Link korrigiert)
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Dritter''' im Sinne des BDSG ist jede Person oder Stelle außerhalb der [[verantwortliche Stelle|verantwortlichen Stelle]], die nicht [[Betroffener]] oder [[Auftragsdatenverarbeitung|Auftragsdatenverarbeiter]] ist.
#REDIRECT [[3_BDSG_Kommentar_Absatz_8]]


Die Legaldefinition findet sich in § 3 Abs. 8 BDSG. Sie nimmt neben dem Betroffenen und der eigentlich verantwortlichen Stelle auch diejenige Person oder Stelle aus, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, erhebt oder nutzt. Somit unterliegen Ditte besonderen Regelungen etwa bei der [[Übermittlung]] von Daten.
[[Kategorie:Begriffe]]
 
Die Ausnahme der Auftragsdatenverarbeitung ergibt sich aus dem Verbleib der Verantwortlich für die personenbezogenen Daten bei der verantwortlichen Stelle ("Herr der Daten") und den besonderen Regelungen hierzu in § 11 BDSG.

Aktuelle Version vom 5. Juli 2012, 11:58 Uhr

Weiterleitung nach: