Diskussion:Verfahrensverzeichnisse und Meldepflichten

Aus Datenschutz-Wiki
Version vom 21. Februar 2012, 09:09 Uhr von Marder (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Woraus ergibt sich denn ein Unterschied der Erstellung und des Führens eine Verfahrensverzeichnisses für nicht-öffentliche und öffentlichen Stellen? Im ersten…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Woraus ergibt sich denn ein Unterschied der Erstellung und des Führens eine Verfahrensverzeichnisses für nicht-öffentliche und öffentlichen Stellen? Im ersten Absatz wird mit den nicht-öffentlichen Stellen begonnen und dann kommen dennoch die öffentlichen Stellen als letzter Satz hinterher? Der Sinn oder die Grundlage dieser Trennung ist mir noch unklar.

Zur Meldepflicht: Es gibt zwar eine Meldepflicht für öffentliche Stellen, aber die entfällt doch wieder nach § 4d Abs. 2, wenn ein Beauftragter für den Datenschutz bestellt ist. Dazu wiederum sind die öffentlichen Stellen nach § 4f Abs. 1 verpflichtet, so dass doch vermutlich eher die Regel in der Ausnahme liegen dürfte?!