Diskussion:Technische und organisatorische Maßnahmen

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Der Satz "Demnach müssen personenbezogene Daten nicht unendlich stark geschützt werden, wenn die Maßnahmen dafür wirtschaftlich unangemessen hoch ausfallen würden." erscheint mir zu vage.

Ich finde die im § 9 enthaltene Aussage besser, die da lautet: "[...] wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck steht."

Daraus ergibt sich, dass die verantwortliche Stelle die Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat, die die Sensibilität der gespeicherten Daten angemessen berücksichtigen. Üblicherweise erfolgt die Bewertung in einem Schutzstufenkonzept. Die Regelung, dass die Stärke der Sicherheitsmaßnahmen von der Sensibilität der Daten abhängen kann, bedeutet im Übrigen nicht, dass die verantwortliche Stelle auf Sicherheitsmaßnahmen ganz verzichten kann. --Marder 11:45, 8. Nov. 2010 (UTC)