Diskussion:Technische und organisatorische Maßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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und bedeutet demnach das die Maßnahmen im Verhältnis zum Schutzzweck stehen sollen, nicht, dass der Schutzzweck die Maßnahmen vorgibt.
und bedeutet demnach das die Maßnahmen im Verhältnis zum Schutzzweck stehen sollen, nicht, dass der Schutzzweck die Maßnahmen vorgibt.
Das ist ganz klar eine Selbstbeschränkung des BDSG und man darf streiten ob die Formulierung gut ist oder nicht. Der Gesetzgeber hat es aber so verankert.
Das ist ganz klar eine Selbstbeschränkung des BDSG und man darf streiten ob die Formulierung gut ist oder nicht. Der Gesetzgeber hat es aber so verankert.
Und in der Praxis ist das völlig nachvollziehbar. Ein Callcenter kann nicht die gleichen Standards umsetzen wie sein Auftraggeber....
Und in der Praxis ist das völlig nachvollziehbar. Ein Callcenter kann nicht die gleichen Standards umsetzen wie sein Auftraggeber. Es muss explizit nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden.
--[[Benutzer:Tjohnson|Tjohnson]] 14:54, 8. Nov. 2010 (UTC)
--[[Benutzer:Tjohnson|Tjohnson]] 14:54, 8. Nov. 2010 (UTC)
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