Diskussion:Personalinformationssystem

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Meines Erachtens nach sind Personalinformationssysteme nicht grundsätzlich zulässig!

Ein PIS ist hinsichtlich seiner Auswertungsmöglichkeiten, der elektronischen Speicherung einschließlich der mit ihr verbundenen Möglichkeiten der Übertragung, der häufig nicht durcheführten Trennung der Datenbestände und unklarer Zugriffsregelungen etwas völlig anderes, als die Personalakte in Papierform. Es gehört auch nicht zu den nebenvertraglichen Pflichten des AG, Personaldaten elektronisch zu verwalten. Zudem fehlt bisher für PISe jede Rechtsgrundlage.

In der Rechtsprechung des BAG ist jedoch anerkannt, dass hierffür eine Rechtsgrundlage durch Betriebsvereinbarung geschaffenn werden kann. Wo eine soche BV bisher nicht besteht, ist der Einsatz eines PIS nach wie vor unzulässig!