Diskussion:Personalinformationssystem: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Rechtsprechung des BAG ist jedoch anerkannt, dass hierffür eine Rechtsgrundlage durch Betriebsvereinbarung geschaffenn werden kann. Wo eine soche BV bisher nicht besteht, ist der Einsatz eines PIS nach wie vor unzulässig!
In der Rechtsprechung des BAG ist jedoch anerkannt, dass hierffür eine Rechtsgrundlage durch Betriebsvereinbarung geschaffenn werden kann. Wo eine soche BV bisher nicht besteht, ist der Einsatz eines PIS nach wie vor unzulässig!
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Das sagt doch das Wörtchen "grnudsätzlich" aus!? Es ist zulässig, es kann aber Ausnahmen geben.
Die Urteile des BAG kenne ich nicht im Detail, aber die werden wohl eher aus dem Bereich des BetrVG kommen.
Nach BDSG sehe ich keine "grundsätzliche" Unzulässigkeit eines PIS, dies wird schon allein durch den
§28 I Nr. 1 und Nr. 2 gedeckt.
Im Detail ist sicher darauf zu achten was innerhalb des PIS geschieht. --[[Benutzer:Tjohnson|Tjohnson]] 10:04, 26. Okt. 2010 (UTC)

Version vom 26. Oktober 2010, 12:04 Uhr

Meines Erachtens nach sind Personalinformationssysteme nicht grundsätzlich zulässig!

Ein PIS ist hinsichtlich seiner Auswertungsmöglichkeiten, der elektronischen Speicherung einschließlich der mit ihr verbundenen Möglichkeiten der Übertragung, der häufig nicht durcheführten Trennung der Datenbestände und unklarer Zugriffsregelungen etwas völlig anderes, als die Personalakte in Papierform. Es gehört auch nicht zu den nebenvertraglichen Pflichten des AG, Personaldaten elektronisch zu verwalten. Zudem fehlt bisher für PISe jede Rechtsgrundlage.

In der Rechtsprechung des BAG ist jedoch anerkannt, dass hierffür eine Rechtsgrundlage durch Betriebsvereinbarung geschaffenn werden kann. Wo eine soche BV bisher nicht besteht, ist der Einsatz eines PIS nach wie vor unzulässig!



Das sagt doch das Wörtchen "grnudsätzlich" aus!? Es ist zulässig, es kann aber Ausnahmen geben. Die Urteile des BAG kenne ich nicht im Detail, aber die werden wohl eher aus dem Bereich des BetrVG kommen. Nach BDSG sehe ich keine "grundsätzliche" Unzulässigkeit eines PIS, dies wird schon allein durch den §28 I Nr. 1 und Nr. 2 gedeckt. Im Detail ist sicher darauf zu achten was innerhalb des PIS geschieht. --Tjohnson 10:04, 26. Okt. 2010 (UTC)