Diskussion:Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte

Aus Datenschutz-Wiki
Version vom 30. Oktober 2015, 14:06 Uhr von FTH (Diskussion | Beiträge) (Es lebe die Datenvernichtung)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Können wir uns bitte darauf einigen, nur sinnvolle Änderungen zu machen? Was soll ein Link zu web.archive.org, wenn das Organigramm beim Datenschutzzentrum vorhanden ist? https://datenschutz.saarland.de/ueber-uns/organigramm/ Welchen genauen Sinn ergibt es, die Vertreterin hier aufzuführen? Die Lücke war Absicht! --Teclador (Diskussion) 18:27, 29. Okt. 2015 (CET)

Der Link zu Archive.org bewirkt eine dauerhafte Archivierung und damit ein Nachvollziehen, warum dieser Eintrag kam, selbst, wenn er auf der ursprünglichen Webseite längst geändert wurde. Das wird in Wikipedia von seriösen Autoren auch so gemacht. Eigentlich bräuchte man beide, aber der aktuelle ist im Archiv-Link enthalten, deshalb habe ich mir das gespart. Soll ich in Zukunft beide einarbeiten? --FTH (Diskussion) 10:08, 30. Okt. 2015 (CET)
Welches Nachvollziehen zu welchem Zweck? Hier geht es nicht um die Nachvollziehbarkeit oder Archivierung personeller Änderungen in Behörden. Hier geht es um Informationen zur Erreichbarkeit der Behörden und direkte Verweise zu den LDSG/LIFG, welche man sich ohne diese Zusammenfassung mühevoll zusammensuchen muss. Es geht also um das, was ein Nutzer auf einen Blick benötigt, um an weitergehende Informationen zu gelangen. Eine einstweilige Vertretung ist unerheblich für diese Informationen. Das Datenschutz-Wiki ist nicht die Wikipedia und seriöse Autoren gibt es auch außerhalb dieser. Insofern ist der Vergleich nicht nur irrelevant. Hier wird zudem Wert auf seriöse Inhalte gelegt. Diese Seriosität ist nicht beeinträchtigt, wenn eine Behörde ohne die Nennung der kürzlich verstorbenen Leiterin aufgeführt wird, solange keine neue Leitung ernannt wurde. Der Verweis auf ein Organigramm ist außerdem kein seriöser Nachweis dafür, wer die LfD in diesem Fall vertritt. Denn das ist im LDSG geregelt und nicht im Organigramm. Wir können dieses Spiel "Rückgängigmachen" noch eine ganze Weile spielen. Vielleicht lohnt es sich aber auch über Sinn und Zweck der hier gebotenen Informationen und die Seriosität von Autoren nachzudenken. --Teclador (Diskussion) 11:58, 30. Okt. 2015 (CET)
OK, gerne.
Zeig mir bitte das LDSG, in dem der Name eines Datenschutzbeauftragen oder seines Stellvertreters geregelt ist. --FTH (Diskussion) 14:06, 30. Okt. 2015 (CET)