Diskussion:32 BDSG a.F. Kommentar Absatz 1 Teil 3: Unterschied zwischen den Versionen

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== Korrektur der Korrektur ==
Korrektur "nichts früheres", weil: "früher" = "eher", "zeitiger", "zu einem früheren Zeitpunkt"; "wenn ... nicht früher verlangt," = "wenn ... nicht eher verlangt," (vgl. "die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen" in § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG)
Korrektur "Zweifel", weil: gemeint ist hier die Mehrzahl von Zweifel, "bei" ist eine Präposition mit Dativ, Dativ Plural = bei (den) Zweifeln
--[[Benutzer:Teclador|Teclador]] ([[Benutzer Diskussion:Teclador|Diskussion]]) 03:29, 5. Dez. 2013 (CET)

Aktuelle Version vom 27. Mai 2018, 19:08 Uhr

Diese Seite sollte mal auf Rechtschreibfehler untersucht werden. --Nimrod2501 (Diskussion) 13:04, 4. Dez. 2013 (CET)

Korrektur der Korrektur

Korrektur "nichts früheres", weil: "früher" = "eher", "zeitiger", "zu einem früheren Zeitpunkt"; "wenn ... nicht früher verlangt," = "wenn ... nicht eher verlangt," (vgl. "die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen" in § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG)

Korrektur "Zweifel", weil: gemeint ist hier die Mehrzahl von Zweifel, "bei" ist eine Präposition mit Dativ, Dativ Plural = bei (den) Zweifeln

--Teclador (Diskussion) 03:29, 5. Dez. 2013 (CET)