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Der FoeBuD ist Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung zum Gesetzesentwurf über die Vorratsdatenspeicherung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und Unterstützer der Demonstrationen ''Freiheit statt Angst''.
Der FoeBuD ist Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung zum Gesetzesentwurf über die Vorratsdatenspeicherung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und Unterstützer der Demonstrationen ''Freiheit statt Angst''.


Im März 2010 organisierte der FoeBuD eine Verfassungsbeschwerde gegen das ELENA-Verfahren<ref>FoeBuD: [https://petition.foebud.org/ELENA Verfassungsbeschwerde gegen ELENA nur noch symbolisch möglich!], gesehen am 29. April 2010.</ref>Sie reichte am 31. März 2010 die mit 22.005 Beschwerdeführern bislang zweitzahlreichste Verfassungsbeschwerde ein.<ref>FoeBuD: [http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/arbeitnehmerdatenschutz/elena/verfassungsbeschwerde-elena-verfahrensgesetz Verfassungsbeschwerde ELENA-Verfahrensgesetz] vom 31. März 2010, gesehen am 29. April 2010.</ref> Mit der Beschwerde wird beantragt,
Im März 2010 organisierte der FoeBuD eine Verfassungsbeschwerde gegen das ELENA-Verfahren [http://www.starostik.de/pages/elena-verfassungsbeschwerde.php][https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/359/55/lang,de/]. Sie reichte am 31. März 2010 die mit 27.562 Beschwerdeführern bislang zweitzahlreichste Verfassungsbeschwerde ein.[http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/ELENA]. Mit der Beschwerde wird beantragt,


:''die §§ 97 und 98 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung des Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENAVerfahrensgesetz) vom 28. März 2009, BGBl. I Nr. 17, ausgegeben am 1. April 2009, für unvereinbar mit Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 136 Abs. 3 Weimarer Rechtsverfassung<ref>Meint wohl: Art. 136 Abs. 3 [http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/verfassung/index.html ''Weimarer <u>Reichs</u>verfassung''] vom 11. August 1919.</ref> zu erklären.''<ref>FoeBuD / Meinhard Starostik: [http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/arbeitnehmerdatenschutz/elena/verfassungsbeschwerde-elena-verfahrensgesetz.pdf/download Verfassungsbeschwerde ELENA – 1 BvR 902/10 - Kopie der am 31. März 2010 bei dem Bundesverfassungsgericht im Namen von 22005 Beschwerdeführern eingereichten Verfassungsbeschwerde], PDF (170.8 kB) vom 14. April 2010.</ref>
:''die §§ 97 und 98 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung des Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) vom 28. März 2009, BGBl. I Nr. 17, ausgegeben am 1. April 2009, für unvereinbar mit Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 136 Abs. 3 Weimarer Rechtsverfassung (Meint wohl: Art. 136 Abs. 3 [https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/innenpolitik/verfassung/ ''Weimarer <u>Reichs</u>verfassung''] vom 11. August 1919) zu erklären.'' FoeBuD / Meinhard Starostik: [http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/arbeitnehmerdatenschutz/elena/verfassungsbeschwerde-elena-verfahrensgesetz.pdf Verfassungsbeschwerde ELENA – 1 BvR 902/10 - Kopie der am 31. März 2010 bei dem Bundesverfassungsgericht im Namen von 22005 Beschwerdeführern eingereichten Verfassungsbeschwerde], PDF (170.8 kB) vom 14. April 2010.)


== Anti-Zensur-DNS-Server ==
== Anti-Zensur-DNS-Server ==

Version vom 2. Dezember 2014, 23:38 Uhr

Der FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e. V.) in Bielefeld (gegründet 1987) ist ein Verein für technik- und gesellschaftspolitisch interessierte Menschen, der sich vor allem für die ungehinderte Kommunikation (Informationsfreiheit) und Datenschutz einsetzt. Auch andere Themen wie Politik, Umwelt und Menschenrechte sind Betätigungsfelder des gemeinnützigen Vereins. Zudem besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Bekannte Mitglieder des FoeBuD sind u. a. Rena Tangens und padeluun.

Datenschutz-Kampagnen

Bekannt ist der FoeBuD vor allem durch die Ausrichtung der deutschen Big Brother Awards. Mit diesen Negativpreisen werden Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen „ausgezeichnet“, die nach Ansicht der Jury besonders eklatant gegen die Grundsätze der Informationellen Selbstbestimmung verstoßen haben.

Um mehr Bewusstsein für die Datenschutzproblematik von Rabatt- bzw. Bonusprogrammen zu schaffen, gab der Verein die sogenannte Privacy Card heraus. Diese ähnelte im Design einer regulären Payback-Karte und trug auch die Nummer einer normalen, auf den FoeBuD angemeldeten, Karte. Dadurch konnten ohne Preisgabe persönlicher Daten Rabattpunkte für den FoeBuD gesammelt und gleichzeitig das Profil verwässert werden. Nach einem halben Jahr, als bereits 2.000 derartige Karten in Verwendung waren, wurde seitens Payback aber die zugrundeliegende Karte gesperrt und der Vertrag gekündigt.

Seit dem Oktober 2003 beschäftigt sich der FoeBuD e. V. mit RFID und hat die Stop-RFID-Kampagne ins Leben gerufen. Thema dieses Projektes ist eine kritische Begleitung der Einführung der RFID-Technologie.

Der FoeBuD ist Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung zum Gesetzesentwurf über die Vorratsdatenspeicherung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und Unterstützer der Demonstrationen Freiheit statt Angst.

Im März 2010 organisierte der FoeBuD eine Verfassungsbeschwerde gegen das ELENA-Verfahren [1][2]. Sie reichte am 31. März 2010 die mit 27.562 Beschwerdeführern bislang zweitzahlreichste Verfassungsbeschwerde ein.[3]. Mit der Beschwerde wird beantragt,

die §§ 97 und 98 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung des Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) vom 28. März 2009, BGBl. I Nr. 17, ausgegeben am 1. April 2009, für unvereinbar mit Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 136 Abs. 3 Weimarer Rechtsverfassung (Meint wohl: Art. 136 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919) zu erklären. FoeBuD / Meinhard Starostik: Verfassungsbeschwerde ELENA – 1 BvR 902/10 - Kopie der am 31. März 2010 bei dem Bundesverfassungsgericht im Namen von 22005 Beschwerdeführern eingereichten Verfassungsbeschwerde, PDF (170.8 kB) vom 14. April 2010.)

Anti-Zensur-DNS-Server

Anlässlich des Entwurfes zum „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“, welches die Sperrung von Webseiten in Deutschland regeln soll, betreibt FoeBuD seit dem 17. April 2009 einen eigenen öffentlichen zensurfreien DNS-Server unter der IP-Adresse 85.214.20.141.[1]

Auszeichnung

2008 wurde der FoeBuD für sein Engagement im Bereich der Bürgerrechte und des Datenschutzes, insbesondere als Ausrichter der deutschen Big Brother Awards mit einer Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet.

BIONIC und das Zamir Transnational Network

Im FoeBuD entstand 1987 die BIONIC-Mailbox. Leitsätze des Systems waren der Verzicht auf Zensur und unbeschränkter Rechte für Systembetreiber. Stattdessen war die BIONIC als Gemeinschaftsprojekt angelegt und so Geburtsstätte vieler weiterer früherer Mailbox-Netze wie z. B. das frühere Netzwerk Solinet, das vor allem von Gewerkschaftern genutzt wurde. Die BIONIC wurde so zur frühen Netzheimat vieler linker und linksalternativer Gruppierungen.

Eric Bachman, ein BIONIC-Nutzer und Mitglied des FoeBuD, schuf ab 1991 mit Unterstützung von padeluun und anderen das Zamir Transnational Network. Dieses war eine Reaktion auf den zu dieser Zeit begonnenen Krieg in Jugoslawien. Za mir bedeutet Für den Frieden. Das gleichnamige Netzwerk diente zur kostengünstigen und einfachen Vernetzung von Friedensgruppen vor Ort zur Bildung eines gewaltfreien Widerstands. Auch hier kam auf Grund der beschränkten Möglichkeiten – so standen z.B. dem System in Sarajevo für die Versorgung von 1.500 Nutzern nur drei Telefonleitungen zur Verfügung – die Zerberus-Software zum Einsatz. Nach und nach bildeten sich weitere Mailboxen z. B. in Ljubljana (Slowenien), Zagreb (Kroatien), Belgrad (Serbien), Tuzla (Bosnien) und Priština (Kosovo). Diese Systeme waren über das Zamir-Netzwerk miteinander verbunden.

Einzelnachweise

  1. ^ FoeBuD: Newsletter vom 20. Juli 2011

Weblinks