Dienstvereinbarung E-Mail und Internet am Arbeitsplatz: Unterschied zwischen den Versionen

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K (typo)
(inhaltliche Anpassungen der Nrn. 2.-4. 9.)
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* Alternative 1 und 2 können beliebig ausgestaltet werden, jedoch sollte dabei an die Anpassungen der erforderlichen Hinweise (Protokollierung, TKG etc.) gedacht werden.
* Alternative 1 und 2 können beliebig ausgestaltet werden, jedoch sollte dabei an die Anpassungen der erforderlichen Hinweise (Protokollierung, TKG etc.) gedacht werden.
* Bei Löschungen oder ergänzend eingefügten Absätzen auf die Verweise innerhalb des Textes achten
* Bei Löschungen oder ergänzend eingefügten Absätzen auf die Verweise innerhalb des Textes achten
* Regelungen für behörden-/unternehmensfremde Mitarbeiter (Leiharbeiter, Fremdfirmen) sind den Veträgen entsprechend anzupassen




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und ............................................................ (nachfolgend <span style="text-decoration: underline;">''Mitarbeiter / Personalvertretung''</span>)
und ............................................................ (nachfolgend <span style="text-decoration: underline;">''Mitarbeiter / Personalvertretung''</span>)


wird die folgende Dienstanweisung über die Nutzung elektronischer Kommunikationssysteme am Arbeitsplatz abgeschlossen:
wird die folgende <span style="text-decoration: underline;">''Dienstanweisung / Dienstvereinbarung''</span> über die Nutzung elektronischer Kommunikationssysteme am Arbeitsplatz abgeschlossen:


====1. Geltungsbereich und Zweckbestimmung====
====1. Geltungsbereich und Zweckbestimmung====
Diese Dienstanweisung (Vereinbarung) regelt die Grundsätze für den Zugang und die Nutzung der Internetdienste <span style="text-decoration: underline;">''im / bei Kürzel''</span> und gilt für alle Mitarbeiter, auch für <span style="text-decoration: underline;">''behörden- / unternehmensfremde''</span> Mitarbeiter (z.B. Leiharbeiter oder Mitarbeiter von Fremdfirmen die bei <span style="text-decoration: underline;">''der Behörde / dem Unternehmen''</span> tätig sind), deren Arbeitsplätze über einen Internetzugang verfügen. Die Nutzung des Internets dient dem Zugriff auf weltweit verfügbare Informationen sowie dem Bereitstellen von Informationen.
Diese <span style="text-decoration: underline;">''Dienstanweisung / Dienstvereinbarung''</span> regelt die Grundsätze für den Zugang und die Nutzung der Internetdienste <span style="text-decoration: underline;">''im / bei Kürzel''</span> und gilt für alle Mitarbeiter, auch für <span style="text-decoration: underline;">''behörden- / unternehmensfremde''</span> Mitarbeiter (z.B. Leiharbeiter oder Mitarbeiter von Fremdfirmen die bei <span style="text-decoration: underline;">''der Behörde / dem Unternehmen''</span> tätig sind).


Ziel dieser Vereinbarung ist die Herstellung der Transparenz der Nutzungsbedingungen und der Maßnahmen zur Protokollierung und Kontrolle, die Sicherung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und die Gewährleistung des Schutzes ihrer personenbezogenen Daten.
Ziel dieser Vereinbarung ist die Herstellung der Transparenz der Nutzungsbedingungen und der Maßnahmen zur Protokollierung und Kontrolle, die Sicherung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und die Gewährleistung des Schutzes ihrer personenbezogenen Daten.


====2. Organisatorische Grundsätze====
====2. Organisatorische Grundsätze====
(1) Der Internetzugang steht den Mitarbeitern als Arbeitsmittel im Rahmen der Aufgabenerfüllung zur Verfügung und dient insbesondere der Verbesserung der internen und externen Kommunikation, der Erzielung einer höheren Effizienz und der Beschleunigung der Informationsbeschaffung und der Arbeitsprozesse.
(1) Die elektronischen Kommunikationssysteme steht den Mitarbeitern als Arbeitsmittel im Rahmen der Aufgabenerfüllung zur Verfügung.


(2) Die Absicherung des Zuganges zum Internet wird durch eine Firewall des Netzbetreibers sichergestellt.
(2) Die Absicherung des Zuganges zum Internet wird durch eine Firewall <span style="text-decoration: underline;">''des Netzbetreibers / der Behörde / des Unternehmens''</span> sichergestellt.
Die Installation und Konfiguration von Web-Browsern, die IT-fachliche Betreuung der Mitarbeiter sowie die Administration ihrer Internetberechtigungen erfolgt durch <span style="text-decoration: underline;">''die Behörde / Dienststelle / Abteilung''</span>.
Die Installation und Konfiguration von Web-Browsern, die IT-fachliche Betreuung der Mitarbeiter sowie die Administration ihrer Internetberechtigungen erfolgt durch <span style="text-decoration: underline;">''die Behörde / Dienststelle / Abteilung''</span>.


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'''a) Alternative 1'''
'''a) Alternative 1'''


(1) Die private Nutzung im geringfügigen Umfang ist zulässig, soweit die dienstliche Aufgabenerfüllung sowie die Verfügbarkeit des IT-Systems für dienstliche Zwecke nicht beeinträchtigt werden und die private Nutzung keine negativen Auswirkungen auf die Bewältigung der Arbeitsaufgaben hat.  
(1) Die private Nutzung und unter dem Vorbehalt des Widerrufs im geringfügigen Umfang ist zulässig, soweit die dienstliche Aufgabenerfüllung sowie die Verfügbarkeit des IT-Systems für dienstliche Zwecke nicht beeinträchtigt werden und die private Nutzung keine negativen Auswirkungen auf die Bewältigung der Arbeitsaufgaben hat.  


(2) Das Abrufen von kostenpflichtigen Informationen für den Privatgebrauch ist unzulässig. Im Rahmen der privaten Nutzung dürfen keine kommerziellen oder sonstigen geschäftliche Zwecke verfolgt werden.
(2) Das Abrufen von Informationen oder Inhalten, die für <span style="text-decoration: underline;">''die Behörde / das Unternehmen''</span> Kosten verursachen, ist für den Privatgebrauch unzulässig. Im Rahmen der privaten Nutzung dürfen keine kommerziellen oder sonstigen geschäftliche Zwecke verfolgt werden.


(3) Private E-Mails dürfen grundsätzlich nur über die Nutzung kostenloser Webmail-Dienste versandt und empfangen werden. Über die dienstlichen E-Mail-Adressen eingehende private E-Mails sind wie private schriftliche Post zu behandeln. Eingehende private, aber fälschlich als Dienstpost behandelte E-Mails sind den betreffenden Mitarbeitern unverzüglich nach Bekanntwerden ihres privaten Charakters zur alleinigen Kenntnis zu geben. Private E-Mails sind vom Mitarbeiter als solche zu kennzeichnen.
(3) Private E-Mails dürfen grundsätzlich nur über die Nutzung kostenloser Webmail-Dienste versandt und empfangen werden. Über die dienstlichen E-Mail-Adressen eingehende private E-Mails sind wie private schriftliche Post zu behandeln. Eingehende private, aber fälschlich als Dienstpost behandelte E-Mails sind den betreffenden Mitarbeitern unverzüglich nach Bekanntwerden ihres privaten Charakters zur alleinigen Kenntnis zu geben. Private E-Mails sind vom Mitarbeiter als solche zu kennzeichnen.
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'''b) Alternative 2'''
'''b) Alternative 2'''


(1) Der Internetzugang wird nur für die dienstliche Nutzung zur Verfügung gestellt, jegliche private Nutzung ist untersagt.
(1) Der Internetzugang und das E-Mail-System wird nur für die dienstliche Nutzung zur Verfügung gestellt, jegliche private Nutzung ist untersagt.


(2) Über die dienstlichen E-Mail-Adressen eingehende private E-Mails sind wie private schriftliche Post zu behandeln. Eingehende private, aber fälschlich als Dienstpost behandelte E-Mails sind den betreffenden Mitarbeitern unverzüglich nach Bekanntwerden ihres privaten Charakters zur alleinigen Kenntnis zu geben. Private E-Mails sind vom Mitarbeiter nach Kenntnisnahme des privaten Charakters unverzüglich zu löschen.
(2) Über die dienstlichen E-Mail-Adressen eingehende private E-Mails sind wie private schriftliche Post zu behandeln. Eingehende private, aber fälschlich als Dienstpost behandelte E-Mails sind den betreffenden Mitarbeitern unverzüglich nach Bekanntwerden ihres privaten Charakters zur alleinigen Kenntnis zu geben. Private E-Mails sind vom Mitarbeiter nach Kenntnisnahme des privaten Charakters unverzüglich zu löschen.
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<span style="text-decoration: underline;">''(*)''</span> Das Abrufen und Ausführen von Dateien oder Programmen aus und im Internet ist nur von und bei den <span style="text-decoration: underline;">''vom IT-Verantwortlichen''</span> bekannt gegbenen Anbietern gestattet, soweit deren Inhalte für den dienstlichen Gebrauch benötigt werden. Urheberrechtlich geschützte Dateien, für die keine Lizenz vorhanden ist, dürfen nicht abgerufen und gespeichert werden. Ermöglicht die Berechtigung des Mitarbeiters das Abrufen und die Installation von Treibern, Setup-Programmen oder ähnlicher systemeingreifender Software, ist das vorher vom zuständigen <span style="text-decoration: underline;">''IT-Verantwortlichen''</span> genehmigen zu lassen. Das Ausführen von aktiven Inhalten (z.B. Makros) in heruntergeladenen Dokumenten ist nur bei als  vertrauenswürdig gekennzeichneten Anbietern gestattet. Die Einstellungen in den zugehörigen Anwendungen werden vom <span style="text-decoration: underline;">''IT-Verantwortlichen''</span> vorgenommen.
<span style="text-decoration: underline;">''(*)''</span> Das Abrufen und Ausführen von Dateien oder Programmen aus und im Internet ist nur von und bei den <span style="text-decoration: underline;">''vom IT-Verantwortlichen''</span> bekannt gegbenen Anbietern gestattet, soweit deren Inhalte für den dienstlichen Gebrauch benötigt werden. Urheberrechtlich geschützte Dateien, für die keine Lizenz vorhanden ist, dürfen nicht abgerufen und gespeichert werden. Ermöglicht die Berechtigung des Mitarbeiters das Abrufen und die Installation von Treibern, Setup-Programmen oder ähnlicher systemeingreifender Software, ist das vorher vom zuständigen <span style="text-decoration: underline;">''IT-Verantwortlichen''</span> genehmigen zu lassen. Das Ausführen von aktiven Inhalten (z.B. Makros) in heruntergeladenen Dokumenten ist nur bei als  vertrauenswürdig gekennzeichneten Anbietern gestattet. Die Einstellungen in den zugehörigen Anwendungen werden vom <span style="text-decoration: underline;">''IT-Verantwortlichen''</span> vorgenommen.


<span style="text-decoration: underline;">''(*)''</span> Das Abrufen kostenpflichtiger Informationen oder Inhalte aus dem Internet ist bei der zuständigen <span style="text-decoration: underline;">''Behörde / Dienststelle / Abteilung''</span> zu beantragen und bedarf der Genehmigung durch den ....................................... bzw. durch den jeweiligen <span style="text-decoration: underline;">''Dienstellen- / Abteilungs- / Fachbereichsleiter''</span>.
<span style="text-decoration: underline;">''(*)''</span> Das Abrufen von für <span style="text-decoration: underline;">''die Behörde / das Unternehmen''</span> kostenverursachenden Informationen oder Inhalten aus dem Internet ist bei der zuständigen <span style="text-decoration: underline;">''Behörde / Dienststelle / Abteilung''</span> zu beantragen und bedarf der Genehmigung durch den ....................................... bzw. durch den jeweiligen <span style="text-decoration: underline;">''Dienstellen- / Abteilungs- / Fachbereichsleiter''</span>.


<span style="text-decoration: underline;">''(*)''</span> Ferngesteuerte Zugriffe oder Steuerungen von Rechnersystemen über sogenannte Remote-Anwendungen bzw. Terminal-Emulationen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Sollte dienstlicher Bedarf für Remote-Zugriffe bzw. Terminal-Emulationen bestehen, sind diese bei dem <span style="text-decoration: underline;">''IT-Verantwortlichen''</span> unter Angabe der Gründe zu beantragen.  
<span style="text-decoration: underline;">''(*)''</span> Ferngesteuerte Zugriffe oder Steuerungen von Rechnersystemen über sogenannte Remote-Anwendungen bzw. Terminal-Emulationen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Sollte dienstlicher Bedarf für Remote-Zugriffe bzw. Terminal-Emulationen bestehen, sind diese bei dem <span style="text-decoration: underline;">''IT-Verantwortlichen''</span> unter Angabe der Gründe zu beantragen.  


<span style="text-decoration: underline;">''(*)''</span> Die Internet-Telefonie und Bildtelefonie sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen für den dienstlichen Gebrauch sind beim <span style="text-decoration: underline;">''IT-Verantwortlichen''</span> zu beantragen und nur mit der dafür zur Verfügung gestellten Software zulässig.  
<span style="text-decoration: underline;">''(*)''</span> Die Internet-Telefonie und Bildtelefonie sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen für den dienstlichen Gebrauch sind beim <span style="text-decoration: underline;">''IT-Verantwortlichen''</span> zu beantragen und nur mit der dafür zur Verfügung gestellten Software zulässig.  
<span style="text-decoration: underline;">''(*)''</span> Mit Beendigung des Beschftigungsverhältnisses steht die E-Mail-Adresse des Mitarbeiters nicht mehr für diesen zur weiteren Nutzung zur Verfügung. Die Mitarbeiter sind angehalten, ihre außerbetrieblichen Kommunikationspartner über diesen Umstand zu informieren. Dienstliche E-Mails werden an zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zuständige Mitarbeiter weitergeleitet. Ist ein privater Charakter des Inhaltes dieser weitergeleiteten E-Mail ersichtlich, ist die E-Mail ohne weitere Kenntnisnahme des Inhaltes vom jeweiligen Mitarbeiter zu löschen. Eine Weiterleitung erfolgt nicht.


<span style="text-decoration: underline;">''(*)''</span> Aus Wirtschaftlichkeits- oder IT-Sicherheitsgründen kann die Internetnutzung beschränkt werden. Dies kann beispielsweise folgendes beinhalten:
<span style="text-decoration: underline;">''(*)''</span> Aus Wirtschaftlichkeits- oder IT-Sicherheitsgründen kann die Internetnutzung beschränkt werden. Dies kann beispielsweise folgendes beinhalten:
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* das Abrufen oder Verbreiten von Inhalten, die gegen persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen,
* das Abrufen oder Verbreiten von Inhalten, die gegen persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen,
* das Abrufen oder Verbreiten von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Äußerungen oder Abbildungen,  
* das Abrufen oder Verbreiten von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Äußerungen oder Abbildungen,  
* den Aufruf entsprechender kostenpflichtiger Seiten und Installation von entsprechenden Programmen aus dem Internet,
* die Nutzung des Internets zur Erledigung privater Rechtsgeschäfte, insbesondere die Nutzung von Zahlungsfunktionen (Onlinebanking, Internetversandhandel, ebay o.ä.) oder
* die Nutzung des Internets zur Erledigung privater Rechtsgeschäfte, insbesondere die Nutzung von Zahlungsfunktionen (Onlinebanking, Internetversandhandel, ebay o.ä.) oder
* die Nutzung von Onlinespieleplattformen.
* die Nutzung von Onlinespieleplattformen.
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(1) Diese Vereinbarung gilt auch für Mitarbeiter, die ihre Tätigkeiten direkt bei Kunden <span style="text-decoration: underline;">''der Behörde / des Unternehmens''</span> ausführen. In diesen Fällen sind für eine zulässige Nutzung des Internetzuganges vorrangig die Regelungen des Kunden zu beachten.
(1) Diese Vereinbarung gilt auch für Mitarbeiter, die ihre Tätigkeiten direkt bei Kunden <span style="text-decoration: underline;">''der Behörde / des Unternehmens''</span> ausführen. In diesen Fällen sind für eine zulässige Nutzung des Internetzuganges vorrangig die Regelungen des Kunden zu beachten.


(2) Die Regelungen in Nr. 2 Abs. 3, Nr. 3 Abs.2 und Abs. 5 bis 9 sowie Nr. 4 Abs. 2 bleiben unberührt.
(2) Die Regelungen in  
* Nr. 2 Abs. 3 (Schutz vor Schadsoftware, Manipulation/Deaktivierung von Programmen und weiteres),
* Nr. 3 Abs.2 (Abrufen von kostenpflichtigen Informationen und weiteres) und Abs. 5 bis 9 (Umfang der erlaubten Abrufe, Speicherung und Nutzung) sowie  
* Nr. 4 Abs. 2 (Unterlassung der Nutzung zum Schaden <span style="text-decoration: underline;">''der Behörde / des Unternehmens''</span> und weitere)
bleiben unberührt.


====10. Änderungen und Erweiterungen====
====10. Änderungen und Erweiterungen====