Datenschutzrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Im September 2005 forderte die 27. [http://www.privacyconference2005.org/ Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre] die Vereinten Nationen auf, die Rechte auf Privatsphäre („privacy“) und auf [[Datenschutz]] als Menschenrechte inhaltlich weiter auszugestalten.
Im September 2005 forderte die 27. [http://www.privacyconference2005.org/ Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre] die Vereinten Nationen auf, die Rechte auf Privatsphäre („privacy“) und auf [[Datenschutz]] als Menschenrechte inhaltlich weiter auszugestalten.


=== Europarat ===2
=== Europarat ===


Nicht zuletzt im Hinblick auf die kurz zuvor verkündete UN-Menschenrechtserklärung enthielt auch die 1950 unterzeichnete und 1953 in Kraft getretene ''Europäische Menschenrechtskonvention'' des Europarats eine Regelung zum Datenschutz – auch wenn der Begriff damals noch nicht gebräuchlich war. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat ''„jedermann […] Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs“''. Dieser – eher deklaratorisch und programmatisch zu verstehende – Satz ist noch heute gültig; in Deutschland steht er im Rang einem Bundesgesetz gleich.
Nicht zuletzt im Hinblick auf die kurz zuvor verkündete UN-Menschenrechtserklärung enthielt auch die 1950 unterzeichnete und 1953 in Kraft getretene ''Europäische Menschenrechtskonvention'' des Europarats eine Regelung zum Datenschutz – auch wenn der Begriff damals noch nicht gebräuchlich war. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat ''„jedermann […] Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs“''. Dieser – eher deklaratorisch und programmatisch zu verstehende – Satz ist noch heute gültig; in Deutschland steht er im Rang einem Bundesgesetz gleich.
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