Datenschutzkonferenz

Aus Datenschutz-Wiki
Version vom 10. Juni 2018, 17:47 Uhr von Teclador (Diskussion | Beiträge) (DSK)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Datenschutzkonferenz (DSK) - auch Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder - ist ein Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat das Ziel, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten.[1] Die DSK tagt zweimal jährlich unter turnusmäßig wechselndem Vorsitz und verabschiedet abgestimmte Entschließungen, um ihre Haltung zu Fragen aus Technik, Wirtschaft oder Recht darzulegen.[2]

Seit Inkrafttreten der DSGVO verabschiedete die DSK mehrere Kurzpapiere, die eine Anwendung der DSGVO erläutern sollen.

Einzelnachweise

  1. ^ Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD): Datenschutzkonferenz (DSK), inkl. Entschließungen seit 1994
  2. ^ BfDI: Die nationale Datenschutzkonferenz