Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung

Aus Datenschutz-Wiki
Version vom 1. September 2016, 21:59 Uhr von Teclador (Diskussion | Beiträge) (1 Version importiert: Aktualisierung Gründe DS-DVO)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisieren Sie Ihre Browser-Lesezeichen und verwenden Sie stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

(30) Natürlichen Personen werden unter Umständen Online-Kennungen wie IP-Adressen und Cookie-Kennungen, die sein Gerät oder Software-Anwendungen und -Tools oder Protokolle liefern, oder sonstige Kennungen wie Funkfrequenzkennzeichnungen zugeordnet. Dies kann Spuren hinterlassen, die insbesondere in Kombination mit eindeutigen Kennungen und anderen beim Server eingehenden Informationen dazu benutzt werden können, um Profile der natürlichen Personen zu erstellen und sie zu identifizieren.

 
DSGVO  |  Erwägungsgrund 29 «  Erwägungsgrund 30 »  Erwägungsgrund 31
→ Artikel