DSGVO:EG 167: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Datenschutz-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „<noinclude>{{DISPLAYTITLE:Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung}}</noinclude> (167) Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführun…“)
K (Link Nr. und Copyright hinzugefügt)
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>{{DISPLAYTITLE:Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung}}</noinclude>
<noinclude>{{DISPLAYTITLE:Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung}}</noinclude>
(167) Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, wenn dies in dieser Verordnung vorgesehen ist. Diese Befugnisse sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission besondere Maßnahmen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen erwägen.
[[DSGVO:EG_167|(167)]] Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, wenn dies in dieser Verordnung vorgesehen ist. Diese Befugnisse sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission besondere Maßnahmen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen erwägen.


<noinclude>{{dsgvo_eg_nav}}</noinclude>
<noinclude>{{dsgvo_eg_nav}}
{{eur-lex_cr}}</noinclude>

Version vom 11. September 2016, 15:41 Uhr

(167) Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, wenn dies in dieser Verordnung vorgesehen ist. Diese Befugnisse sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission besondere Maßnahmen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen erwägen.

 
DSGVO  |  Erwägungsgrund 166 «  Erwägungsgrund 167 »  Erwägungsgrund 168
→ Artikel


Urheberrechtshinweis gem. Beschluss 2011/833/EU: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu, 1998-2019