DSGVO:EG 134: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 1. September 2016, 23:27 Uhr

(134) Jede Aufsichtsbehörde sollte gegebenenfalls an gemeinsamen Maßnahmen von anderen Aufsichtsbehörden teilnehmen. Die ersuchte Aufsichtsbehörde sollte auf das Ersuchen binnen einer bestimmten Frist antworten müssen.

 
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