Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung

Aus Datenschutz-Wiki
Version vom 11. September 2016, 16:24 Uhr von Teclador (Diskussion | Beiträge) (Link Nr. und Copyright hinzugefügt)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

(132) Auf die Öffentlichkeit ausgerichtete Sensibilisierungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden sollten spezifische Maßnahmen einschließen, die sich an die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter, einschließlich Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen, und an natürliche Personen, insbesondere im Bildungsbereich, richten.

 
DSGVO  |  Erwägungsgrund 131 «  Erwägungsgrund 132 »  Erwägungsgrund 133
→ Artikel


Urheberrechtshinweis gem. Beschluss 2011/833/EU: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu, 1998-2019