DSGVO:Art 99: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Datenschutz-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „<noinclude>{{dsgvo_art_header}} {{dsgvo_art_title}}</noinclude> (1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Eu…“)
 
K (1 Version importiert: Neuerstellung Artikel und Gründe DS-GVO)
(kein Unterschied)

Version vom 28. August 2016, 22:07 Uhr

Kapitel XI - Schlussbestimmungen
Artikel 99 Inkrafttreten und Anwendung

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.


(2) Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.


Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 27. April 2016.
 
DSGVO  |  Artikel 98 «  Artikel 99