Bundesdatenschutzgesetz alte Fassung

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Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der aktualisierten, nicht amtlichen Fassung

  • vom 20. Dezember 1990 (BGBl.I S.2954),
  • neu gefasst durch Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl.I S.66),
  • zuletzt geändert
    • durch Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl.I, S.2254),
    • durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl.I, S.2355 [2384] und
    • durch Gesetz vom 14.08.2009 (BGBl.I, S.2814)


Quelle: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (PDF)
Stand: 11. Juni 2010

Hinweis: Im Hinblick auf die in § 47 enthaltene Übergangsregelung ist die alte Fassung des § 28 weiterhin wiedergegeben.


Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen
§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen
§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
§ 4a Einwilligung
§ 4b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen
§ 4c Ausnahmen
§ 4d Meldepflicht
§ 4e Inhalt der Meldepflicht
§ 4f Beauftragter für den Datenschutz
§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
§ 5 Datengeheimnis
§ 6 Rechte des Betroffenen
§ 6a Automatisierte Einzelentscheidung
§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
§ 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
§ 7 Schadensersatz
§ 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen
§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen
§ 9a Datenschutzaudit
§ 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
§ 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
 
Zweiter Abschnitt - Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen
Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
§ 12 Anwendungsbereich
§ 13 Datenerhebung
§ 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
§ 15 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
§ 16 Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen
§ 17 weggefallen
§ 18 Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung
Zweiter Unterabschnitt - Rechte des Betroffenen
§ 19 Auskunft an den Betroffenen
§ 19a Benachrichtigung
§ 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
§ 21 Anrufung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Dritter Unterabschnitt - Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 22 Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 23 Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 24 Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 25 Beanstandungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 26 Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
 
Dritter Abschnitt - Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen
Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
§ 27 Anwendungsbereich
§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke (alte Fassung)
§ 28a Datenübermittlung an Auskunfteien
§ 28b Scoring
§ 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung
§ 30 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form
§ 30a   Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung
§ 31 Besondere Zweckbindung
§ 32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
Zweiter Unterabschnitt - Rechte des Betroffenen
§ 33 Benachrichtigung des Betroffenen
§ 34 Auskunft an den Betroffenen
§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
Dritter Unterabschnitt - Aufsichtsbehörde
§ 36 weggefallen
§ 37 weggefallen
§ 38 Aufsichtsbehörde
§ 38a Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen
 
Vierter Abschnitt - Sondervorschriften
§ 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
§ 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
§ 41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
§ 42 Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle
§ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
 
Fünfter Abschnitt - Schlussvorschriften
§ 43 Bußgeldvorschriften
§ 44 Strafvorschriften
 
Sechster Abschnitt - Übergangsvorschriften
§ 45 Laufende Verwendungen
§ 46 Weitergeltung von Begriffsbestimmungen
§ 47 Übergangsregelung
§ 48 Bericht der Bundesregierung
 
Anlage (zu § 9 Satz 1)


Frühere Gesetzesfassungen

BDSG 1977

BDSG 1990

BDSG 2001

BDSG 2003

BDSG Änderungen und Synopsen


Weitere Informationen

Gesetzentwurf der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften): BT-Drs 16/12011, BR-Drs 4/09 (PDF)

Beschlussempfehlung und Bericht: BT-Drs 16/13657 (PDF)

Beratungsvorgänge Bundesrat: 4/09, 636/09