Erster Abschnitt - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
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$ 1
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Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
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$ 2
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Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen
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$ 3
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Weitere Begriffsbestimmungen
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$ 3a
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Datenvermeidung und Datensparsamkeit
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$ 4
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Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
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$ 4a
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Einwilligung
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$ 4b
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Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen
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$ 4c
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Ausnahmen
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$ 4d
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Meldepflicht
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$ 4e
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Inhalt der Meldepflicht
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$ 4f
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Beauftragter für den Datenschutz
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$ 4g
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Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
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$ 5
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Datengeheimnis
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$ 6
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Rechte des Betroffenen
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$ 6a
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Automatisierte Einzelentscheidung
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$ 6b
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Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
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$ 6c
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Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
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$ 7
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Schadensersatz
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$ 8
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Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen
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$ 9
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Technische und organisatorische Maßnahmen
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$ 9a
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Datenschutzaudit
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$ 10
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Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
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$ 11
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Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
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Zweiter Abschnitt - Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen
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Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
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$ 12
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Anwendungsbereich
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$ 13
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Datenerhebung
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$ 14
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Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
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$ 15
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Datenübermittlung an öffentliche Stellen
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$ 16
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Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen
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$ 17
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weggefallen
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$ 18
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Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung
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Zweiter Unterabschnitt - Rechte des Betroffenen
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$ 19
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Auskunft an den Betroffenen
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$ 19a
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Benachrichtigung
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$ 20
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Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
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$ 21
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Anrufung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Dritter Unterabschnitt - Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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$ 22
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Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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$ 23
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Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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$ 24
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Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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$ 25
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Beanstandungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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$ 26
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Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Dritter Abschnitt - Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen
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Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
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$ 27
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Anwendungsbereich
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$ 28
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Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
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$ 28
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Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke (alte Fassung)
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$ 28a
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Datenübermittlung an Auskunfteien
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$ 28b
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Scoring
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$ 29
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Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung
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$ 30
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Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form
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$ 30a
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Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung
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$ 31
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Besondere Zweckbindung
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$ 32
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Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
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Zweiter Unterabschnitt - Rechte des Betroffenen
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$ 33
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Benachrichtigung des Betroffenen
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$ 34
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Auskunft an den Betroffenen
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$ 35
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Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
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Dritter Unterabschnitt - Aufsichtsbehörde
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$ 36
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weggefallen
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$ 37
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weggefallen
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$ 38
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Aufsichtsbehörde
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$ 38a
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Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen
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Vierter Abschnitt - Sondervorschriften
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$ 39
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Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
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$ 40
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Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
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$ 41
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Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
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$ 42
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Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle
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$ 42a
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Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
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Fünfter Abschnitt - Schlussvorschriften
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$ 43
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Bußgeldvorschriften
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$ 44
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Strafvorschriften
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Sechster Abschnitt - Übergangsvorschriften
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$ 45
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Laufende Verwendungen
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$ 46
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Weitergeltung von Begriffsbestimmungen
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$ 47
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Übergangsregelung
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$ 48
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Bericht der Bundesregierung
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Anlage (zu § 9 Satz 1)
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