Bundesdatenschutzgesetz alte Fassung

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Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der aktualisierten, nicht amtlichen Fassung

  • vom 20. Dezember 1990 (BGBl.I S.2954),
  • neugefasst durch Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl.I S.66),
  • zuletzt geändert
    • durch Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl.I, S.2254),
    • durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl.I, S.2355 [2384] und
    • durch Gesetz vom 14.08.2009 (BGBl.I, S.2814)


Quelle: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Stand: 11. Juni 2010

Hinweis: Im Hinblick auf die in § 47 enthaltene Übergangsregelung ist die alte Fassung des § 28 weiterhin wiedergegeben.

Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
$ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
$ 2 Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen
$ 3 Weitere Begriffsbestimmungen
$ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
$ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
$ 4a Einwilligung
$ 4b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen
$ 4c Ausnahmen
$ 4d Meldepflicht
$ 4e Inhalt der Meldepflicht
$ 4f Beauftragter für den Datenschutz
$ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
$ 5 Datengeheimnis
$ 6 Rechte des Betroffenen
$ 6a Automatisierte Einzelentscheidung
$ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
$ 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
$ 7 Schadensersatz
$ 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen
$ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen
$ 9a Datenschutzaudit
$ 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
$ 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
 
Zweiter Abschnitt - Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen
Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
$ 12 Anwendungsbereich
$ 13 Datenerhebung
$ 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
$ 15 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
$ 16 Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen
$ 17 weggefallen
$ 18 Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung
Zweiter Unterabschnitt - Rechte des Betroffenen
$ 19 Auskunft an den Betroffenen
$ 19a Benachrichtigung
$ 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
$ 21 Anrufung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Dritter Unterabschnitt - Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
$ 22 Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
$ 23 Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
$ 24 Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
$ 25 Beanstandungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
$ 26 Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
 
Dritter Abschnitt - Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen
Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
$ 27 Anwendungsbereich
$ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
$ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke (alte Fassung)
$ 28a Datenübermittlung an Auskunfteien
$ 28b Scoring
$ 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung
$ 30 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form
$ 30a   Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung
$ 31 Besondere Zweckbindung
$ 32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
Zweiter Unterabschnitt - Rechte des Betroffenen
$ 33 Benachrichtigung des Betroffenen
$ 34 Auskunft an den Betroffenen
$ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
Dritter Unterabschnitt - Aufsichtsbehörde
$ 36 weggefallen
$ 37 weggefallen
$ 38 Aufsichtsbehörde
$ 38a Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen
 
Vierter Abschnitt - Sondervorschriften
$ 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
$ 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
$ 41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
$ 42 Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle
$ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
 
Fünfter Abschnitt - Schlussvorschriften
$ 43 Bußgeldvorschriften
$ 44 Strafvorschriften
 
Sechster Abschnitt - Übergangsvorschriften
$ 45 Laufende Verwendungen
$ 46 Weitergeltung von Begriffsbestimmungen
$ 47 Übergangsregelung
$ 48 Bericht der Bundesregierung
 
Anlage (zu § 9 Satz 1)