Bundesdatenschutzgesetz alte Fassung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der aktualisierten, nicht amtlichen Fassung
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der aktualisierten, nicht amtlichen Fassung
* der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl.I S.66),  
* der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl.I S.66),  

Version vom 16. Mai 2018, 10:42 Uhr

Achtung: Hier geht es um das BDSG in der bis 25. Mai 2018 gültigen Fassung. Die ab 25. Mai 2018 gültige Fassung finden Sie unter BDSG 2018.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der aktualisierten, nicht amtlichen Fassung

  • der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl.I S.66),
  • zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30.06.2017 (BGBl. I Nr.44 S.2131)
  • in Kraft ab 06.07.2017

Stand: 5. Juli 2017

Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen
§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen
§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
§ 4a Einwilligung
§ 4b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen
§ 4c Ausnahmen
§ 4d Meldepflicht
§ 4e Inhalt der Meldepflicht
§ 4f Beauftragter für den Datenschutz
§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
§ 5 Datengeheimnis
§ 6 Rechte des Betroffenen
§ 6a Automatisierte Einzelentscheidung
§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
§ 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
§ 7 Schadensersatz
§ 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen
§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen
§ 9a Datenschutzaudit
§ 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
§ 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
 
Zweiter Abschnitt - Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen
Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
§ 12 Anwendungsbereich
§ 13 Datenerhebung
§ 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
§ 15 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
§ 16 Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen
§ 17 weggefallen
§ 18 Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung
Zweiter Unterabschnitt - Rechte des Betroffenen
§ 19 Auskunft an den Betroffenen
§ 19a Benachrichtigung
§ 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
§ 21 Anrufung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Dritter Unterabschnitt - Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 22 Wahl und Unabhängigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 23 Rechtsstellung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 24 Kontrolle durch die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 25 Beanstandungen durch die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 26 Weitere Aufgaben der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
 
Dritter Abschnitt - Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen
Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
§ 27 Anwendungsbereich
§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke (alte Fassung)
§ 28a Datenübermittlung an Auskunfteien
§ 28b Scoring
§ 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung
§ 30 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form
§ 30a   Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung
§ 31 Besondere Zweckbindung
§ 32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
Zweiter Unterabschnitt - Rechte des Betroffenen
§ 33 Benachrichtigung des Betroffenen
§ 34 Auskunft an den Betroffenen
§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
Dritter Unterabschnitt - Aufsichtsbehörde
§ 36 weggefallen
§ 37 weggefallen
§ 38 Aufsichtsbehörde
§ 38a Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen
 
Vierter Abschnitt - Sondervorschriften
§ 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
§ 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
§ 41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
§ 42 Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle
§ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
§ 42b Antrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission
 
Fünfter Abschnitt - Schlussvorschriften
§ 43 Bußgeldvorschriften
§ 44 Strafvorschriften
 
Sechster Abschnitt - Übergangsvorschriften
§ 45 Laufende Verwendungen
§ 46 Weitergeltung von Begriffsbestimmungen
§ 47 Übergangsregelung
§ 48 Bericht der Bundesregierung
 
Anlage (zu § 9 Satz 1)

Weitere Informationen

  • Gesetzentwurf der Bundesregierung (Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde): BT-Drucksache 18/2848 vom 13.10.2014
  • Beschlussempfehlung BT-Drucksache 18/3598 vom 17.12.2014

Frühere Gesetzesfassungen


Dieser Text wurde aus dem Datenschutz-Wiki der BfDI übernommen. Bearbeitungen vor dem 16.April 2016 stehen unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland.