Betroffener: Unterschied zwischen den Versionen

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(Weiterleitung nach §3 BDSG Kommentar Absatz 1 Teil 2 erstellt)
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Der '''Betroffene''' ist eine natürliche Person, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
#REDIRECT [[§3_BDSG_Kommentar_Absatz_1_Teil_2]]


Die Legaldefinition findet sich in § 3 Abs. 1 BDSG im Rahmen der Beschreibung dessen, was [[personenbezogene Daten]] sind: "Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person (Betroffener)".
Betroffener kann also nur eine natürliche Person sein und es muss eine Verknüpfung der Daten zu dieser Person gegeben sein. Die Bestimmbarkeit ergibt sich dabei aus einer eindeutigen Zuordnung von Informationen zu einer bestimmten Person.


[[Kategorie:Begriffe]]
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Version vom 17. Juni 2012, 18:18 Uhr