Besondere Arten: Unterschied zwischen den Versionen

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§3 Abs. 9 BDSG legt fest, welche Daten hiermit gemeint sind.
§3 Abs. 9 BDSG legt fest, welche Daten hiermit gemeint sind.
Grundsätzlich sind dies Angaben die in der Regel als  
Grundsätzlich sind dies Angaben, die in der Regel als  
"sensitive Daten" bezeichnet werden.
"sensible Daten" bezeichnet werden.


Ob Daten sensitiv sind, lässt sich nicht an den zusammengestellten Daten ablesen,  
Ob Daten sensibel sind, lässt sich nicht an den zusammengestellten Daten ablesen,  
sondern allein dem Verwendungszusammenhang entnehmen.
sondern allein dem Verwendungszusammenhang entnehmen.
Normale personenbezogene Daten können schnell sensitiv werden, wenn aus Ihnen z.B.
Normale personenbezogene Daten können schnell sensibel werden, wenn aus ihnen z.B.
die Unterbringung in einer Psychatrie erkennbar ist.
die Unterbringung in eine Psychatrie erkennbar ist.


§3 Abs. 9 BDSG bezieht sich nicht auf einzelne Daten sondern  
§3 Abs. 9 BDSG bezieht sich nicht auf einzelne Daten, sondern  
auf Datenkategorien.
auf Datenkategorien.
Direkt geht es also nicht um spezielle Enzelangaben sondern eher um Angaben  
Direkt geht es also nicht um spezielle Enzelangaben sondern eher um Angaben,
die einen gemeinsamen Anknüpfungspunkt haben (z.B. Angaben über rassische Herkunft).
die einen gemeinsamen Anknüpfungspunkt haben (z.B. Angaben über rassische Herkunft).


Welche Angaben zu welchem Bezugspunkt gehören lässt das Gesetz allerdings offen.
Welche Angaben zu welchem Bezugspunkt gehören lässt das Gesetz allerdings offen.


Als besondere Arten personenbezogener Daten ("sensitive Daten") sind somit  
Als besondere Arten personenbezogener Daten ("sensible Daten") sind somit  
Angaben die einen direkten oder indirekten Rückschluß auf die abschließende  
Angaben die einen direkten oder indirekten Rückschluss auf die abschließende  
Datenkategorien des §3 Abs. 9 BDSG zulassen.
Datenkategorien des §3 Abs. 9 BDSG zulassen.
--[[Benutzer:Heiko|Heiko]] 09:48, 22. Sep. 2010 (UTC)

Version vom 23. September 2010, 13:34 Uhr

Besondere Arten personenbezogener Daten (§3 Abs. 9 BDSG)

§3 Abs. 9 BDSG legt fest, welche Daten hiermit gemeint sind. Grundsätzlich sind dies Angaben, die in der Regel als "sensible Daten" bezeichnet werden.

Ob Daten sensibel sind, lässt sich nicht an den zusammengestellten Daten ablesen, sondern allein dem Verwendungszusammenhang entnehmen. Normale personenbezogene Daten können schnell sensibel werden, wenn aus ihnen z.B. die Unterbringung in eine Psychatrie erkennbar ist.

§3 Abs. 9 BDSG bezieht sich nicht auf einzelne Daten, sondern auf Datenkategorien. Direkt geht es also nicht um spezielle Enzelangaben sondern eher um Angaben, die einen gemeinsamen Anknüpfungspunkt haben (z.B. Angaben über rassische Herkunft).

Welche Angaben zu welchem Bezugspunkt gehören lässt das Gesetz allerdings offen.

Als besondere Arten personenbezogener Daten ("sensible Daten") sind somit Angaben die einen direkten oder indirekten Rückschluss auf die abschließende Datenkategorien des §3 Abs. 9 BDSG zulassen.