Besondere Arten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Besondere Arten personenbezogener Daten (§3 Abs. 9 BDSG)'''
#WEITERLEITUNG [[3 BDSG Kommentar Absatz 9]]
 
[[Kategorie:Begriffe]]
§3 Abs. 9 BDSG legt fest, welche Daten hiermit gemeint sind.
Grundsätzlich sind dies Angaben die in der Regel als
"sensitive Daten" bezeichnet werden.
 
Ob Daten sensitiv sind, lässt sich nicht an den zusammengestellten Daten ablesen,
sondern allein dem Verwendungszusammenhang entnehmen.
Normale personenbezogene Daten können schnell sensitiv werden, wenn aus Ihnen z.B.
die Unterbringung in einer Psychatrie erkennbar ist.
 
§3 Abs. 9 BDSG bezieht sich nicht auf einzelne Daten sondern
auf Datenkategorien.
Direkt geht es also nicht um spezielle Enzelangaben sondern eher um Angaben
die einen gemeinsamen Anknüpfungspunkt haben (z.B. Angaben über rassische Herkunft).
 
Welche Angaben zu welchem Bezugspunkt gehören lässt das Gesetz allerdings offen.
 
Als besondere Arten personenbezogener Daten ("sensitive Daten") sind somit
Angaben die einen direkten oder indirekten Rückschluß auf die abschliessende
Datenkategorien des §3 Abs. 9 BDSG zulassen.
 
--[[Benutzer:Heiko|Heiko]] 09:48, 22. Sep. 2010 (UTC)

Aktuelle Version vom 5. Juli 2012, 10:58 Uhr

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