BDSG Diskussion:§ 11

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Version vom 23. Januar 2019, 03:02 Uhr von Teclador (Diskussion | Beiträge) (Wo bleibt der Mehrwert des Wikis...)
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Änderungen von Artikeln mit Gesetzestexten

Ich habe den Kommentar und Verweis rückgängig gemacht, weil es der Gesetzestext ist und darin sollte auch nur der Gesetzestext enthalten sein. Allenfalls noch ein Verweis zu einer Online-Kommentierung, wie wir es für das alte BDSG hatten. Für solche begleitende Infos, die nicht unmittelbar mit dem Gesetzestext und seiner Interpretation zusammenhängen, kann man eigene Seite anlegen (zB mit einer Übersicht, wer wann BfDI war o.ä.). Teclador (Diskussion)

Sehr geehrter Teclador,
es ist sehr unhöflich, richtige Inhalte zu zerstören, zurückzusetzen, ohne dem Schreiber vorher Gelegenheit zu geben, etwas zu verbessern oder sich zu einigen.
Sie hätten gerne ein Verweis zu einer Online-Kommentierung daraus machen können, wenn sie das für besser halten. Es ist ein Wiki. Aber das Wiki ist dazu da, Informationen zusammenzutragen, zu vernetzen, nicht sie zu vernichten.
Ich habe mit meinen Bordmitteln nun einen zweiten Versuch unternommen. Ich bitte Sie, dieses Mal umsichtiger vorzugehen. Es ist Sinn eines Wikis, anders zum Mitschreiben zu ermuntern, nicht sie abzuschrecken.
Man kann unterschiedlicher Meinung sein, wie viel Infos man direkt beim Gesetzestext verlinkt oder nicht und das sollten wir hier ausdiskutieren, statt einseitig Information zu löschen.--hoƒmann kontakt 11:03, 22. Jan. 2019 (CET)
Ich freue mich, dass Sie die Themen "Einigung", "Umsicht" und "Zusammentragen von Informationen" ansprechen. Denn das sind die Aspekte, auf denen dieses Wiki aufbaut: Alle fachlich relevanten Informationen wurden bisher umsichtig, einträchtig und konsistenzbedacht zusammengetragen. Eine solche Arbeitsweise erfordert natürlich eine gewisse Kommunikation der Autoren miteinander, brachte in der Vergangenheit jedoch immer ein für alle Beteiligten annehmbares und zufriedenstellendes Ergebnis. Ich schlage darum vor, diese bewährte Arbeitsweise beizubehalten und vor geplanten Änderungen darüber zu diskutieren. Falls Sie sich daran beteiligen möchten, steht dem überhaupt nichts im Wege.
Zu Ihrem Vorwurf der Zerstörung: Ich habe keine richtigen Inhalte zerstört, sondern unsachliche Inhalte - meint: nicht zum Gesetzestext gehörend (siehe unten) - entfernt und dies auch begründet. Was Sie freilich nicht davon abhielt, den Inhalt in anderer Form erneut einzubringen. Sie haben damit nicht nur meinen Wunsch sondern auch die Möglichkeit zur Diskussion ignoriert, die ich aus nur einem Grund begann: Diese Änderung zu diskutieren, bevor sie umgesetzt wird. Doch nun lese ich, dass Sie Anforderungen an mich stellen, die Sie selbst nicht zu erfüllen bereit sind. Ich möchte Sie zudem bitten, auf persönliche Anfeindungen und/oder Unterstellungen zu verzichten. Wir können gerne und jederzeit über Inhalte und Form diskutieren, sollten dabei aber stets auf dem Boden des Sachlichen bleiben. Normalerweise schreiben hier Autoren, die wissen, was sie tun. Und natürlich wäre das Einbringen fachlich relevanter Inhalte durch andere Autoren sehr erfreulich, da das Wiki aufgrund meiner neuerlichen Verpflichtungen aus Zeitmangel leider brachliegt. --Teclador (Diskussion)

Wo bleibt der Mehrwert des Wikis, wenn wir die Gesetzestexte nicht mit Zusatzinfos „aufpeppen”?

Wo bleibt der Mehrwert des Wikis, wenn wir die Gesetzestexte nicht mit Zusatzinfos „aufpeppen”? --hoƒmann kontakt 11:03, 22. Jan. 2019 (CET)

Zusatzinfos sind immer willkommen. Aber welchen Mehrwert sehen Sie in einem Link zu einem Interview mit dem BfDI oder zu den ASB unter diesem Gesetzestext? Ich sehe diese Punkte, die dagegen sprechen:
  1. Beim Gesetzestext erwarte ich als Leser Erläuterungen zu ebendiesem Gesetzestext, wie zB Online-Kommentare - eine Kommentierung, die mir den Sinn des Gesetzes näher bringt. Ein Link zu einem Interview in einer jur. Online-Zeitschrift erfüllt diesen Anspruch nicht. Mir ist auch kein Gesetzesblatt, Gesetzestext oder Kommentar in Erinnerung, der solche Informationen bereitstellt. Wozu genau soll diese Information an dieser Stelle dienen?
  2. Bringt man anderweitige Informationen beim Gesetzestext unter, stellt sich die Frage, ab welchem Informationsgehalt eine Grenze gezogen wird. Was sind relevante und zum Paragrafen oder Artikel unmittelbar gehörende Informationen, die nur bei diesem Gesetzestext ihren Platz finden und nicht an anderer Stelle erwähnt werden können? Mir fällt als fachlich relevante Information leider nur Punkt 1 ein, da man im Wiki beliebig viele Informationen an den unterschiedlichsten Stellen unterbringen kann. Es geht hier keine Zusatzinfo verloren.
  3. Wird eine ASB unter einem Gesetzestext verlinkt, sollten auch alle anderen ASB an entsprechender Stelle des BDSG oder der DSGVO verlinkt werden. Das ist Konsistenz (Beschaffenheit hinsichtlich der Struktur; Beständigkeit hinsichtlich Formveränderungen; Folgerichtigkeit; Logik; Zusammenhang), widerspricht allerdings Punkt 1.
  4. Eine Information bei einem Paragrafen bringt dann nichts, wenn ein Nutzer einen anderen Paragrafen zum selben Sachverhalt aufschlägt und die Information dort nicht vorhanden sind. Konsistente Informationsweitergabe würde bedeuten, diese Information bei allen relevanten Texten zur Verfügung zu stellen. Der Link müsste also auf allen Seiten vorhanden sein, in denen BfDI erwähnt wird, da man nicht weiß, welchen Text der Nutzer liest. Das wären 22 Paragrafen im BDSG plus alle Artikel der DSGVO, die die ASB zum Inhalt haben.
  5. Die Aufsichtsbehörden haben eine eigene Seite, auf der BfDI inzwischen erwähnt wird. Das wurde nach dem Umzug leider vergessen. Dazu werde ich mich dort äußern. Die Wörter "BfDI" und "Bundesdatenschutzbeauftragte(r)" sind nun also im Wiki an passender Stelle zu finden. Wozu genau soll der Link zum Interview oder zur ASB an dieser Stelle dienen?
  6. Wenn es eine Seite mit Links zu Interviews der LfD(I) oder des BfDI braucht, kann man sie unabhängig vom Paragrafen anlegen.
  7. Bei den Paragrafen des alten BDSG gab es solche anderweitigen Informationen nicht und es war auch nie beabsichtigt, solche Informationen unter einem Gesetzestext zur Verfügung zu stellen. Warum sind sie jetzt erforderlich?
  8. Warum ist diese Erwähnung des BfDI erst erforderlich, nachdem die Vorgängerin nicht mehr im Amt ist? Welchen Neutralitätswert beinhaltet das?
Und zu guter Letzt: Man kann einen Begriff auch direkt im Text verlinken, sofern das tatsächlich notwendig ist. Das würde ich in einem Online-Wiki jedenfalls unter benutzerfreundlicher Informationsweitergabe verstehen. Und das Wiki ist doch in erster Linie für die Leser und nicht für die Autoren gedacht? Die Frage des Mehrwertes bedarf mE einer objektiven Betrachtung und nicht alles, was persönlich interessiert, hält dieser Betrachtung stand. --Teclador (Diskussion)
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