BDSG Diskussion:§ 11

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Änderungen von Artikeln mit Gesetzestexten

Ich habe den Kommentar und Verweis rückgängig gemacht, weil es der Gesetzestext ist und darin sollte auch nur der Gesetzestext enthalten sein. Allenfalls noch ein Verweis zu einer Online-Kommentierung, wie wir es für das alte BDSG hatten. Für solche begleitende Infos, die nicht unmittelbar mit dem Gesetzestext und seiner Interpretation zusammenhängen, kann man eigene Seite anlegen (zB mit einer Übersicht, wer wann BfDI war o.ä.). Teclador (Diskussion)

Sehr geehrter Teclador,
es ist sehr unhöflich, richtige Inhalte zu zerstören, zurückzusetzen, ohne dem Schreiber vorher Gelegenheit zu geben, etwas zu verbessern oder sich zu einigen.
Sie hätten gerne ein Verweis zu einer Online-Kommentierung daraus machen können, wenn sie das für besser halten. Es ist ein Wiki. Aber das Wiki ist dazu da, Informationen zusammenzutragen, zu vernetzen, nicht sie zu vernichten.
Ich habe mit meinen Bordmitteln nun einen zweiten Versuch unternommen. Ich bitte Sie, dieses Mal umsichtiger vorzugehen. Es ist Sinn eines Wikis, anders zum Mitschreiben zu ermuntern, nicht sie abzuschrecken.
Man kann unterschiedlicher Meinung sein, wie viel Infos man direkt beim Gesetzestext verlinkt oder nicht und das sollten wir hier ausdiskutieren, statt einseitig Information zu löschen.--hoƒmann kontakt 11:03, 22. Jan. 2019 (CET)

Wo bleibt der Mehrwert des Wikis, wenn wir die Gesetzestexte nicht mit Zusatzinfos „aufpeppen”?

Wo bleibt der Mehrwert des Wikis, wenn wir die Gesetzestexte nicht mit Zusatzinfos „aufpeppen”? --hoƒmann kontakt 11:03, 22. Jan. 2019 (CET)