Auftragsverarbeitung

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Die Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO hat 2018 die Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG abgelöst. Sie liegt vor, wenn personenbezogene Daten im Auftrag durch andere Stellen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

Nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO ist Auftragsverarbeiter eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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