Auftragsverarbeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Auftragsverarbeitung''' ('''AVV''') nach [[DSGVO:Art_28|Art. 28]] [[DSGVO]] hat 2018 die [[Auftragsdatenverarbeitung]] nach {{bdsgl|11}} BDSG abgelöst. Sie liegt vor, wenn personenbezogene Daten <u>im Auftrag</u> durch andere Stellen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
Die '''Auftragsverarbeitung''' ('''AVV''') nach [[DSGVO:Art_28|Art. 28]] [[DSGVO]] hat im Mai 2018 die [[Auftragsdatenverarbeitung]] nach {{bdsgl|11}} BDSG abgelöst. Sie liegt vor, wenn personenbezogene Daten <u>im Auftrag</u> durch andere Stellen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.


Nach [[DSGVO:Art_4|Art. 4]] Nr. 8 [[DSGVO]] ist '''Auftragsverarbeiter''' eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Nach [[DSGVO:Art_4|Art. 4]] Nr. 8 [[DSGVO]] ist '''Auftragsverarbeiter''' eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
== Zuverlässigkeit ==
Nach [[DSGVO:Art_28|Art. 28]] DSGVO muss der Auftragnehmer „hinreichend[e] Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet“. Nach Bertermann können dazu auch eigene Prüfungen des Auftragsverarbeiters ausreichen.<ref>Bertermann: ''Art. 28 Rn. 13.'' In Ehmann/Selmayr: ''Datenschutzgrundverordnung.'', 2. Auflage 2018.</ref>
== Kosten der notwendigen Kontrollen ==
Der bayrische Landesdatenschutzbeauftragte ist der Ansicht, dass notwendige Kontrolle nichts zusätzlich kosten dürfen, sondern eingepreist werden müssen.<ref>BayLfD: [https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki06.html ''Aktuelle Kurz-Information 6 – Keine gesonderte Entgeltpflicht für Kontrollen bei der Auftragsverarbeitung.''] ([https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki06.pdf als PDF]) vom 1. August 2018.</ref>


== Musterverträge ==
== Musterverträge ==
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