Auftragsverarbeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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#WEITERLEITUNG [[Auftragsdatenverarbeitung]]
Die '''Auftragsverarbeitung''' ('''AVV''') nach [[DSGVO:Art_28|Art. 28]] [[DSGVO]] hat 2018 die [[Auftragsdatenverarbeitung]] nach {{bdsgl|11}} BDSG abgelöst. Sie liegt vor, wenn personenbezogene Daten <u>im Auftrag</u> durch andere Stellen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
 
Nach [[DSGVO:Art_4|Art. 4]] Nr. 8 [[DSGVO]] ist '''Auftragsverarbeiter''' eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
 
== Musterverträge ==
* [https://www.datenschutz-bayern.de/ BayLfD] (öffentlicher Bereich), [https://www.datenschutz-bayern.de/info/ Veröffentlichungen]
** [https://www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/oh_auftragsverarbeitung.pdf vom 25.05.2018]
** DSB-Info: [https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/baylfd-veroeffentlicht-orientierungshilfe-zur-auftragsverarbeitung/ Erläuterungen zur Orientierungshilfe]
* LfD NDS [https://www.lfd.niedersachsen.de/themen/auftragsdatenverarbeitung/auftragsverarbeitung-nach-art-28-ds-gvo-161994.html vom Februar 2018]
* [https://dsgvo.expert/materialien/materialien-zur-auftragsverarbeitung/ DSGVO Expert] m.w.N.
* [https://www.bitkom.org/NP-Themen/NP-Vertrauen-Sicherheit/Datenschutz/EU-DSG/170515-Auftragsverarbeitung-Anlage-Mustervertrag-online.pdf Bitkom]
 
 
[[Kategorie:Themen|Auftragsverarbeitung]]

Version vom 29. April 2019, 12:33 Uhr

Die Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO hat 2018 die Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG abgelöst. Sie liegt vor, wenn personenbezogene Daten im Auftrag durch andere Stellen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

Nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO ist Auftragsverarbeiter eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Musterverträge