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* Die Prüfung der [[technische und organisatorische Maßnahmen|technischen und organisatorischen Maßnahmen]] (TOMs) '''vor''' Auftragsvergabe muss nicht persönlich und nicht vor Ort durchgeführt werden. | * Die Prüfung der [[technische und organisatorische Maßnahmen|technischen und organisatorischen Maßnahmen]] (TOMs) '''vor''' Auftragsvergabe muss nicht persönlich und nicht vor Ort durchgeführt werden. | ||
Legitim ist auch die Anerkennung von Auditsiegeln, die nahelegen, dass den Anforderungen des BDSG genüge getan ist. | Legitim ist auch die Anerkennung von Auditsiegeln, die nahelegen, dass den Anforderungen des BDSG genüge getan ist. | ||
Insofern wäre z.B. ein Siegel ISO 9001 nicht im Kontext des Datenschutzes als ausreichend zu erachten, eine Zertifizierung nach [ | Insofern wäre z.B. ein Siegel [http://de.wikipedia.org/wiki/ISO_9001 ISO 9001] nicht im Kontext des Datenschutzes als ausreichend zu erachten, eine Zertifizierung nach [http://de.wikipedia.org/wiki/ISO/IEC_27001 ISO 27001], auch wenn eigentlich auf IT-Sicherheit ausgelegt, schon. | ||
Ebenfalls möglich wäre es, einen Dritten mit der Prüfung der TOMs beim Auftragnehmer zu beauftragen und dessen Urteil als maßgeblich zu erachten. | Ebenfalls möglich wäre es, einen Dritten mit der Prüfung der TOMs beim Auftragnehmer zu beauftragen und dessen Urteil als maßgeblich zu erachten. | ||
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