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* Die Prüfung der [[technische und organisatorische Maßnahmen|technischen und organisatorischen Maßnahmen]] (TOMs) '''vor''' Auftragsvergabe muss nicht persönlich und nicht vor Ort durchgeführt werden.
* Die Prüfung der [[technische und organisatorische Maßnahmen|technischen und organisatorischen Maßnahmen]] (TOMs) '''vor''' Auftragsvergabe muss nicht persönlich und nicht vor Ort durchgeführt werden.
Legitim ist auch die Anerkennung von Auditsiegeln, die nahelegen, dass den Anforderungen des BDSG genüge getan ist.
Legitim ist auch die Anerkennung von Auditsiegeln, die nahelegen, dass den Anforderungen des BDSG genüge getan ist.
Insofern wäre z.B. ein Siegel ISO 9001 nicht im Kontext des Datenschutzes als ausreichend zu erachten, eine Zertifizierung nach [[ISO 27001]], auch wenn eigentlich auf IT-Sicherheit ausgelegt, schon.  
Insofern wäre z.B. ein Siegel [http://de.wikipedia.org/wiki/ISO_9001 ISO 9001] nicht im Kontext des Datenschutzes als ausreichend zu erachten, eine Zertifizierung nach [http://de.wikipedia.org/wiki/ISO/IEC_27001 ISO 27001], auch wenn eigentlich auf IT-Sicherheit ausgelegt, schon.  
Ebenfalls möglich wäre es, einen Dritten mit der Prüfung der TOMs beim Auftragnehmer zu beauftragen und dessen Urteil als maßgeblich zu erachten.
Ebenfalls möglich wäre es, einen Dritten mit der Prüfung der TOMs beim Auftragnehmer zu beauftragen und dessen Urteil als maßgeblich zu erachten.


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