Auftragsdatenverarbeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Auftragsdatenverarbeitung (kurz: ADV), im Sinne des [[BDSG]], ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister im Auftrag der [[verantwortliche Stelle| verantwortlichen Stelle]].  
'''Auftragsdatenverarbeitung''' (kurz: '''ADV'''), nach {{bdsgl|11}} [[BDSG]], war bis Mai 2018 die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister im Auftrag der [[verantwortliche Stelle|verantwortlichen Stelle]]. Im Mai 2018 wurde sie von der [[Auftragsverarbeitung]] (AVV) nach Art. 28 DSGVO abgelöst.
 
{{bdsgl|11}} BDSG beschreibt im Detail welche Rechte, Pflichten und Maßnahmen im Einzelnen durch Vertrag zwischen Auftraggeber (verantwortliche Stelle) und Auftragnehmer (Dienstleister) zu treffen sind.
{{bdsgl|11}} BDSG beschreibt im Detail welche Rechte, Pflichten und Maßnahmen im Einzelnen durch Vertrag zwischen Auftraggeber (verantwortliche Stelle) und Auftragnehmer (Dienstleister) zu treffen sind.


==Pflichten zur Vertragsgestaltung nach § 11 BDSG==
== Pflichten zur Vertragsgestaltung nach § 11 BDSG ==
# Der Auftraggeber bleibt im Falle von ADV voll für die Einhaltung der Bestimmungen des BDSG verantwortlich. Rechte von Betroffenen sind gegen den Auftraggeber geltend zu machen.
# Der Auftraggeber bleibt im Falle von ADV voll für die Einhaltung der Bestimmungen des BDSG verantwortlich. Rechte von Betroffenen sind gegen den Auftraggeber geltend zu machen.
# Der Auftragnehmer ist Aufgrund der Tauglichkeit der [[technische und organisatorische Maßnahmen| Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten]] auszuwählen
# Der Auftragnehmer ist Aufgrund der Tauglichkeit der [[technische und organisatorische Maßnahmen| Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten]] auszuwählen
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'''Keine ADV''' liegt per Definition beim Postversand oder Bankgeschäften vor.
'''Keine ADV''' liegt per Definition beim Postversand oder Bankgeschäften vor.


==Abgrenzung zur Funktionsübertragung==
== Abgrenzung zur Funktionsübertragung ==
 
Die Abgrenzung zwischen ADV und Funktionsübertragung ist nicht eindeutig zu ziehen.
Die Abgrenzung zwischen ADV und Funktionsübertragung ist nicht eindeutig zu ziehen.
In der Regel kann man sagen, dass die verarbeitende Stelle eine Funktion übernimmt, wenn sie
In der Regel kann man sagen, dass die verarbeitende Stelle eine Funktion übernimmt, wenn sie
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In solchen Fällen kann sich die eigentliche verantwortliche Stelle auf {{bdsgl|28|1||2}} beziehen. Eine zentrale Personalverwaltung im Konzern ist üblich und durchaus im Interesse der verantwortlichen Stelle. Um der Informiertheit des Betroffenen Rechnung zu tragen sollten die Mitarbeiter über die Übermittlung der Daten, etwa im Rahmen des Arbeitsvertrages, in Kenntnis gesetzt werden.
In solchen Fällen kann sich die eigentliche verantwortliche Stelle auf {{bdsgl|28|1||2}} beziehen. Eine zentrale Personalverwaltung im Konzern ist üblich und durchaus im Interesse der verantwortlichen Stelle. Um der Informiertheit des Betroffenen Rechnung zu tragen sollten die Mitarbeiter über die Übermittlung der Daten, etwa im Rahmen des Arbeitsvertrages, in Kenntnis gesetzt werden.


==Bußgelder==
Siehe auch [[Checkliste Datenverarbeitung im Auftrag#Datenverarbeitung im Auftrag oder Funktions.C3.BCbertragung|Checkliste Erkennungsmerkmale für Datenverarbeitung im Auftrag/Funktionsübertragung]].
Wer eine ADV auch nur unvollständig im Sinne des {{bdsg|11}} BDSG vergibt oder sich nicht vor Beginn der ADV von den TOMs beim Auftragnehmer überzeugt kann nach {{bdsgl|43|1||2b}} mit einem Bußgeld bis 50.000,-€ bestraft werden.
 
== Bußgelder ==
Wer eine ADV auch nur unvollständig im Sinne des {{bdsg|11}} BDSG vergibt oder sich nicht vor Beginn der ADV von den TOMs beim Auftragnehmer überzeugt kann nach {{bdsgl|43|1||2b}} mit einem [[Bußgeld]] bis 50.000,-€ bestraft werden.


==Best Practice==
==Best Practice==
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Ein Mustervertrag zu {{bdsg|11}} BDSG ist auch im Anhang zur Kommentierung bei Bergmann/Möhrle/Herb abgedruckt (und findet sich auf deren CD-ROM).
Ein Mustervertrag zu {{bdsg|11}} BDSG ist auch im Anhang zur Kommentierung bei Bergmann/Möhrle/Herb abgedruckt (und findet sich auf deren CD-ROM).
[[Kategorie:Themen]]
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