Aufsichtsbehörde: Unterschied zwischen den Versionen

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===Aufsichtsbehörde===
Funktion und Aufgabenbereiche der Aufsichtsbehörde sind in [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__38.html § 38 BDSG] festgelegt. Sie betreffen die Datenschutzbelange im nicht-öffentlichen Bereich (Unternehmen, Verbände, Selbständige usw.). Davon ausgeschlossen sind Telekommunikations- und Postdienstunternehmen.<br/>
Funktion und Aufgabenbereiche der Aufsichtsbehörde sind in [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__38.html § 38 BDSG] festgelegt. Sie betreffen die Datenschutzbelange im nicht-öffentlichen Bereich (Unternehmen, Verbände, Selbständige usw.). Davon ausgeschlossen sind Telekommunikations- und Postdienstunternehmen.<br/>
Da die örtliche Zuständigkeit sich nach dem Sitz der nicht-öffentlichen Stelle richtet, sind nachfolgend die Anschriften der Datenschutzaufsichtsbehörden der jeweiligen Länder aufgeführt.
Da die örtliche Zuständigkeit sich nach dem Sitz der nicht-öffentlichen Stelle richtet, sind nachfolgend die Anschriften der Datenschutzaufsichtsbehörden der jeweiligen Länder aufgeführt.