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Eine Videoüberwachung, mit der der Arbeitgeber ganz allgemein kontrollieren will, ob die Arbeitnehmer sich ordnungsgemäß verhalten und die gewünschte Leistung erbringen, ist in jedem Fall unzulässig. Die betroffenen Arbeitnehmer können sich einer derartigen Überwachung durch Arbeitsverweigerung entziehen.
Eine Videoüberwachung, mit der der Arbeitgeber ganz allgemein kontrollieren will, ob die Arbeitnehmer sich ordnungsgemäß verhalten und die gewünschte Leistung erbringen, ist in jedem Fall unzulässig. Die betroffenen Arbeitnehmer können sich einer derartigen Überwachung durch Arbeitsverweigerung entziehen.


Im März 2008 berichtete das Magazin ''Stern'' von heimlichen Überwachungsmaßnahmen bei der Discounterkette Lidl. Mitarbeiter und Kunden seien ohne ihr Wissen gefilmt und abgehört worden.<ref>[http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen/614772.html Der Lidl-Skandal.] Berichterstattung bei www.stern.de</ref> Das Unternehmen räumte ein, dass es„ mit Kameraanlagen und in Filialen mit extrem hohen Inventurverlusten zeitlich begrenzt mit Detekteien“ zusammenarbeite. Dies geschehe, um „durch Diebstahl verursachte Inventurverluste zu vermeiden“. Eine systematische Bespitzelung sei nicht gewollt gewesen.<ref>[http://www.lidl.de/cps/rde/xchg/lidl_de/hs.xsl/11530_39699.htm Lidl-Stellungnahme vom März 2008.]</ref> Im September 2008 verhingen die für Lidl zuständigen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz Bußgelder in Höhe von insgesamt 1,462 Millionen Euro.<ref>Pressemitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 11. September 2008. [https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20080911-bw-lidl-bussgeldverfahren.pdf PDF-Datei]</ref>
Im März 2008 berichtete das Magazin ''Stern'' von heimlichen Überwachungsmaßnahmen bei der Discounterkette Lidl. Mitarbeiter und Kunden seien ohne ihr Wissen gefilmt und abgehört worden.<ref>[http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen/614772.html Der Lidl-Skandal.] Berichterstattung bei www.stern.de</ref> Das Unternehmen räumte ein, dass es„ mit Kameraanlagen und in Filialen mit extrem hohen Inventurverlusten zeitlich begrenzt mit Detekteien“ zusammenarbeite. Dies geschehe, um „durch Diebstahl verursachte Inventurverluste zu vermeiden“. Eine systematische Bespitzelung sei nicht gewollt gewesen.<ref>[http://www.lidl.de/cps/rde/xchg/lidl_de/hs.xsl/11530_39699.htm Lidl-Stellungnahme vom März 2008.]</ref> Im September 2008 verhingen die für Lidl zuständigen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz [[Bußgelder]] in Höhe von insgesamt 1,462 Millionen Euro.<ref>Pressemitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 11. September 2008. [https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20080911-bw-lidl-bussgeldverfahren.pdf PDF-Datei]</ref>


== Netzwerke und PC-Überwachung ==
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