Arbeitnehmerdatenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Regelungen ==
== Regelungen ==


Grundlegende Regeln bestimmt bereits das [[Grundgesetz]] (GG) und das [[Betriebsverfassungsgesetz]] (BetrVG) hinsichtlich der Mitwirkungsrechte der Mitarbeitervertretungen. Einzelvertragliche Regelungen sind danach unwirksam, wenn der Regelungstatbestand dem BetrVG unterworfen ist und keine Einzelvereinbarung besteht. Diese Mitwirkung gilt ausschließlich für das so genannte Ordnungsverhalten, also das spezielle Sozialverhalten der Arbeitnehmer, nicht aber für das Arbeitsverhalten, wie beispielsweise bei der Arbeitssicherheit. So bleiben wesentliche Teilbereiche bisher offen. Das lässt sich auch durch einzelvertragliche Regelungen in Tarifverträgen kaum beheben.
Grundlegende Regeln bestimmt bereits das [http://www.gesetze-im-internet.de/gg/ Grundgesetz (GG)] und das [http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/ Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)] hinsichtlich der Mitwirkungsrechte der Mitarbeitervertretungen. Einzelvertragliche Regelungen sind danach unwirksam, wenn der Regelungstatbestand dem BetrVG unterworfen ist und keine Einzelvereinbarung besteht. Diese Mitwirkung gilt ausschließlich für das so genannte Ordnungsverhalten, also das spezielle Sozialverhalten der Arbeitnehmer, nicht aber für das Arbeitsverhalten, wie beispielsweise bei der Arbeitssicherheit. So bleiben wesentliche Teilbereiche bisher offen. Das lässt sich auch durch einzelvertragliche Regelungen in Tarifverträgen kaum beheben.


Der Betriebsdatenschutz greift in Deutschland zusätzlich, wenn er beschlossen wird, wo gesetzliche Regelungen anderweitig bestehen, beispielsweise im [[Bundesdatenschutzgesetz]] (BDSG), in den regionalen [[Landesdatenschutzgesetz]]en (DGB-Entwurf) aber nicht im Widerspruch zu diesen gesetzen..
Der Betriebsdatenschutz greift in Deutschland zusätzlich, wenn er beschlossen wird, wo gesetzliche Regelungen anderweitig bestehen, beispielsweise im [[Bundesdatenschutzgesetz]] (BDSG), in den regionalen [[Landesdatenschutzgesetz]]en (DGB-Entwurf) aber nicht im Widerspruch zu diesen gesetzen..
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=== vorläufige Regelung ===
=== vorläufige Regelung ===


Trotz seiner großen praktischen Bedeutung war der Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland bis 2009 gesetzlich nicht expliziert geregelt. Seit 1978 griff die Praxis daher auf die allgemeinen Regelungen des [[Bundesdatenschutzgesetz]]es zurück. Forderungen nach Schaffung eines speziellen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes wurden nicht erfüllt.
Trotz seiner großen praktischen Bedeutung war der Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland bis 2009 gesetzlich nicht expliziert geregelt. Seit 1978 griff die Praxis daher auf die allgemeinen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes zurück. Forderungen nach Schaffung eines speziellen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes wurden nicht erfüllt.


In den Jahren 2008/2009 wurde bekannt, dass bedeutende deutsche Unternehmen wie der Lebensmitteldiscounter Lidl und die Deutsche Bahn ihre Beschäftigten mit teilweise unzulässigen Methoden überwacht hatten. Besondere Aufmerksamkeit erlangte die [http://de.wikipedia.org/wiki/Überwachungsaffäre_der_Deutschen_Telekom Überwachungsaffäre der Deutschen Telekom]. Auf Grund dieser Vorfälle entschied sich die Bundesregierung im Februar 2009, die Arbeit an einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wieder aufzunehmen.<ref>[http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/mitMarginalspalte/02/arbeitnehmerdatenschutz.html Bundeskabinett beschließt Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer.] Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 18. Februar 2009.</ref> Als „Sofortmaßnahme“ wurde das Bundesdatenschutzgesetz um § 32 ergänzt. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Regelung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses. Sie trat am 1. September 2009 in Kraft.
In den Jahren 2008/2009 wurde bekannt, dass bedeutende deutsche Unternehmen wie der Lebensmitteldiscounter Lidl und die Deutsche Bahn ihre Beschäftigten mit teilweise unzulässigen Methoden überwacht hatten. Besondere Aufmerksamkeit erlangte die [http://de.wikipedia.org/wiki/Überwachungsaffäre_der_Deutschen_Telekom Überwachungsaffäre der Deutschen Telekom]. Auf Grund dieser Vorfälle entschied sich die Bundesregierung im Februar 2009, die Arbeit an einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wieder aufzunehmen.<ref>[http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/mitMarginalspalte/02/arbeitnehmerdatenschutz.html Bundeskabinett beschließt Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer.] Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 18. Februar 2009.</ref> Als „Sofortmaßnahme“ wurde das Bundesdatenschutzgesetz um § 32 ergänzt. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Regelung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses. Sie trat am 1. September 2009 in Kraft.


Derzeit bestehen neben dem neuen, seit 1. September 2009 geltenden § 32 BDSG verschiedene bereichsspezifische Vorschriften, die (auch) das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten regeln, beispielsweise im [http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/ Telemediengesetz (TMG)], im [http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/ Bundesbeamtengesetz (BBG)], in der [http://www.gesetze-im-internet.de/bildscharbv/ Bildschirmarbeitsverordnung], im [http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/ Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)] und in den Personalvertretungsgesetzen (z.B. [http://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg/ Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)]). Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben sind seit Februar 2010 im [http://www.gesetze-im-internet.de/gendg/ Gendiagnostikgesetz (GenDG)] geregelt.
Derzeit bestehen neben dem neuen, seit 1. September 2009 geltenden § 32 BDSG verschiedene bereichsspezifische Vorschriften, die (auch) das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten regeln, beispielsweise im [http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/ Telemediengesetz (TMG)], im [http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/ Bundesbeamtengesetz (BBG)], in der [http://www.gesetze-im-internet.de/bildscharbv/ Bildschirmarbeitsverordnung], im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und in den Personalvertretungsgesetzen (z.B. [http://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg/ Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)]). Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben sind seit Februar 2010 im [http://www.gesetze-im-internet.de/gendg/ Gendiagnostikgesetz (GenDG)] geregelt.


=== neues Gesetz ===
=== neues Gesetz ===


Am 4. September 2009 legte Bundesarbeitsminister [[Olaf Scholz]] den Entwurf für ein ''Gesetz zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis (Beschäftigtendatenschutzgesetz - BDatG)'' vor. Das geplante Gesetz sollte laut Scholz die bestehenden Vorschriften und Gerichtsurteile zum Beschäftigtendatenschutz vereinheitlichen und bestehende Lücken schließen.<ref>[http://www.bmas.de/coremedia/generator/37286/2009__09__04__datenschutzgesetz.html Scholz will Arbeitnehmer besser schützen.] Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 4. September 2009.</ref> Der Entwurf und seine Vorlage kurz vor der Bundestagswahl 2009 erfuhren sowohl Lob als auch Kritik.<ref>[http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Datenschutz-Lidl-Telekom-Deutsche-Bahn;art271,2892089 Datenschutz auf die Schnelle.] Der Tagesspiegel, 5. September 2009.</ref> Die Koalitionsvereinbarung der zweiten Regierung Merkel sieht eine Erweiterung des Bundesdatenschutzgesetzes um einen eigenen Bereich Arbeitnehmerdatenschutz vor, ein separates Gesetz soll es nicht mehr geben. Anfang April 2010 brachte der Bundesinnenminister einen ersten Referentenentwurf zum erweiterten § 32 BDSG in die Ressortabstimmung ein, der einen eigenen Unterabschnitt ''Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses'' mit 14 Ziffern zum § 32 BDSG vorsieht<ref>[http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/Entwurf_Beschaeftigtendatenschutz.pdf Bundesminister des Innern: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes]</ref>. Die Änderung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in diesem Bereich wurde bereits länger diskutiert. Ziel ist es, die uneinheitliche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu vereinen und so mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen. Grundlage für die gesetzliche Ausgestaltung soll sowohl die betriebliche Praxis wie auch die bisher ergangene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sein.<ref>[http://www.bmi.bund.de/cln_156/sid_3D6CCA0DDB9A1148A6C9A3EE8DB940FC/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/04/eckpunkte_an_ds.html Datenschutz in der Arbeitswelt - Eckpunktepapier zum Beschäftigtendatenschutz.] Veröffentlichung des Bundesinnenministeriums vom 1. April 2010.</ref>
Am 4. September 2009 legte Bundesarbeitsminister [http://de.wikipedia.org/wiki/Olaf_Scholz Olaf Scholz] den Entwurf für ein ''Gesetz zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis (Beschäftigtendatenschutzgesetz - BDatG)'' vor. Das geplante Gesetz sollte laut Scholz die bestehenden Vorschriften und Gerichtsurteile zum Beschäftigtendatenschutz vereinheitlichen und bestehende Lücken schließen.<ref>[http://www.bmas.de/coremedia/generator/37286/2009__09__04__datenschutzgesetz.html Scholz will Arbeitnehmer besser schützen.] Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 4. September 2009.</ref> Der Entwurf und seine Vorlage kurz vor der Bundestagswahl 2009 erfuhren sowohl Lob als auch Kritik.<ref>[http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Datenschutz-Lidl-Telekom-Deutsche-Bahn;art271,2892089 Datenschutz auf die Schnelle.] Der Tagesspiegel, 5. September 2009.</ref> Die Koalitionsvereinbarung der zweiten Regierung Merkel sieht eine Erweiterung des Bundesdatenschutzgesetzes um einen eigenen Bereich Arbeitnehmerdatenschutz vor, ein separates Gesetz soll es nicht mehr geben. Anfang April 2010 brachte der Bundesinnenminister einen ersten Referentenentwurf zum erweiterten § 32 BDSG in die Ressortabstimmung ein, der einen eigenen Unterabschnitt ''Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses'' mit 14 Ziffern zum § 32 BDSG vorsieht<ref>[http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/Entwurf_Beschaeftigtendatenschutz.pdf Bundesminister des Innern: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes]</ref>. Die Änderung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in diesem Bereich wurde bereits länger diskutiert. Ziel ist es, die uneinheitliche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu vereinen und so mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen. Grundlage für die gesetzliche Ausgestaltung soll sowohl die betriebliche Praxis wie auch die bisher ergangene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sein.<ref>[http://www.bmi.bund.de/cln_156/sid_3D6CCA0DDB9A1148A6C9A3EE8DB940FC/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/04/eckpunkte_an_ds.html Datenschutz in der Arbeitswelt - Eckpunktepapier zum Beschäftigtendatenschutz.] Veröffentlichung des Bundesinnenministeriums vom 1. April 2010.</ref>


Das Bundeskabinett hat am 25. August 2010 den Entwurf des [[Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes|Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes]] beschlossen.<ref>[http://www.bmi.bund.de/cln_156/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/08/beschaeftigtendatenschutz.html?nn=366856 Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes]</ref> Inzwischen ist am 15. Dezember 2010 die Bundestags-Drucksache 17/4230 <ref>*[http://drucksachen.bundestag.de Dokumentenserver des Deutschen Bundestages] – Der Deutsche Bundestag stellt Drucksachen und Plenarprotokolle ab der 7. Wahlperiode bereit.</ref> mit einem neuen, überarbeiten Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes erschienen.
Das Bundeskabinett hat am 25. August 2010 den Entwurf des [[Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes|Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes]] beschlossen.<ref>[http://www.bmi.bund.de/cln_156/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/08/beschaeftigtendatenschutz.html?nn=366856 Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes]</ref> Inzwischen ist am 15. Dezember 2010 die Bundestags-Drucksache 17/4230 <ref>*[http://drucksachen.bundestag.de Dokumentenserver des Deutschen Bundestages] – Der Deutsche Bundestag stellt Drucksachen und Plenarprotokolle ab der 7. Wahlperiode bereit.</ref> mit einem neuen, überarbeiten Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes erschienen.
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