Arbeitnehmerdatenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Trotz seiner großen praktischen Bedeutung war der Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland bis 2009 gesetzlich nicht expliziert geregelt. Seit 1978 griff die Praxis daher auf die allgemeinen Regelungen des [[Bundesdatenschutzgesetz]]es zurück. Forderungen nach Schaffung eines speziellen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes wurden nicht erfüllt.
Trotz seiner großen praktischen Bedeutung war der Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland bis 2009 gesetzlich nicht expliziert geregelt. Seit 1978 griff die Praxis daher auf die allgemeinen Regelungen des [[Bundesdatenschutzgesetz]]es zurück. Forderungen nach Schaffung eines speziellen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes wurden nicht erfüllt.


In den Jahren 2008/2009 wurde bekannt, dass bedeutende deutsche Unternehmen wie der Lebensmitteldiscounter [[Lidl]] und die [[Deutsche Bahn]] ihre Beschäftigten mit teilweise unzulässigen Methoden überwacht hatten. Besondere Aufmerksamkeit erlangte die [[Überwachungsaffäre der Deutschen Telekom]]. Auf Grund dieser Vorfälle entschied sich die Bundesregierung im Februar 2009, die Arbeit an einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wieder aufzunehmen.<ref>[http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/mitMarginalspalte/02/arbeitnehmerdatenschutz.html Bundeskabinett beschließt Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer.] Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 18. Februar 2009.</ref> Als „Sofortmaßnahme“ wurde das Bundesdatenschutzgesetz um § 32 ergänzt. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Regelung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses. Sie trat am 1. September 2009 in Kraft.
In den Jahren 2008/2009 wurde bekannt, dass bedeutende deutsche Unternehmen wie der Lebensmitteldiscounter Lidl und die Deutsche Bahn ihre Beschäftigten mit teilweise unzulässigen Methoden überwacht hatten. Besondere Aufmerksamkeit erlangte die [http://de.wikipedia.org/wiki/Überwachungsaffäre_der_Deutschen_Telekom Überwachungsaffäre der Deutschen Telekom]. Auf Grund dieser Vorfälle entschied sich die Bundesregierung im Februar 2009, die Arbeit an einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wieder aufzunehmen.<ref>[http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/mitMarginalspalte/02/arbeitnehmerdatenschutz.html Bundeskabinett beschließt Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer.] Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 18. Februar 2009.</ref> Als „Sofortmaßnahme“ wurde das Bundesdatenschutzgesetz um § 32 ergänzt. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Regelung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses. Sie trat am 1. September 2009 in Kraft.


Derzeit bestehen neben dem neuen, seit 1. September 2009 geltenden § 32 BDSG verschiedene bereichsspezifische Vorschriften, die (auch) das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten regeln, beispielsweise im [[Telemediengesetz]], im [[Bundesbeamtengesetz]], in der [[Bildschirmarbeitsverordnung]], im [[Betriebsverfassung]]sgesetz und in den [[Personalvertretungsgesetz]]en. Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben sind seit Februar 2010 im [[Gendiagnostikgesetz]] geregelt.
Derzeit bestehen neben dem neuen, seit 1. September 2009 geltenden § 32 BDSG verschiedene bereichsspezifische Vorschriften, die (auch) das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten regeln, beispielsweise im [http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/ Telemediengesetz (TMG)], im [http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/ Bundesbeamtengesetz (BBG)], in der [http://www.gesetze-im-internet.de/bildscharbv/ Bildschirmarbeitsverordnung], im [http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/ Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)] und in den Personalvertretungsgesetzen (z.B. [http://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg/ Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)]). Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben sind seit Februar 2010 im [http://www.gesetze-im-internet.de/gendg/ Gendiagnostikgesetz (GenDG)] geregelt.


=== neues Gesetz ===
=== neues Gesetz ===
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