4d BDSG a.F. Kommentar Absatz 5-6: Unterschied zwischen den Versionen

DISPLAYTITLE gesetzt
(Vorlage BfDI-Content eingefügt)
(DISPLAYTITLE gesetzt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{komm_header|P=4d}}
{{DISPLAYTITLE:Kommentare und Erläuterungen}}{{komm_header|P=4d}}
{{komm_abstext|4d|5 und 6|T=
{{komm_abstext|4d|5 und 6|T=
(5) Soweit automatisierte Verarbeitungen besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen, unterliegen sie der Prüfung vor Beginn der Verarbeitung (Vorabkontrolle). Eine Vorabkontrolle ist insbesondere durchzuführen, wenn  
(5) Soweit automatisierte Verarbeitungen besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen, unterliegen sie der Prüfung vor Beginn der Verarbeitung (Vorabkontrolle). Eine Vorabkontrolle ist insbesondere durchzuführen, wenn  
2.817

Bearbeitungen